Interimsschule (Containeranlage) für Gymnasium Adolfinum
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Schaumburg beschafft eine mobile Containeranlage als Interimsschule für die Sanierung des Gymnasiums Adolfinum in Bückeburg. Die Anlage soll eingeschossig oder alternativ zweigeschossig mit dem gleichen Raumprogramm angeboten werden. Der Kauf umfasst die komplette Containeranlage gemäß anliegender Planung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Hochbauamt des Landkreises Schaumburg plant die Sanierung des Gymnasiums Adolfinum in 4 Bauabschnitten. Dazu soll gemäß anliegender Planung eine eingeschossige Containeranlage als Interimsschule auf dem Multisportfeld hinter der Sporthalle, Lulu-von-Strauß-und-Torney-Straße 30, 31675 Bückeburg käuflich erworben werden. Alternativ kann eine 2-geschossige Containeranlage mit dem gleichen Raumprogramm angeboten werden, wenn entsprechende Zulassungen vorliegen und eine Genehmigungsfähigkeit in gleicher Zeit möglich ist. Dazu sind entsprechende Referenzen zu benennen.
Der Landkreis Schaumburg saniert das Gymnasium Adolfinum in vier Bauabschnitten und benötigt dafür eine Übergangslösung in Form einer mobilen Containeranlage als Interimsschule. Die Container sollen auf dem Multisportfeld hinter der Sporthalle in Bückeburg aufgestellt werden — entweder eingeschossig oder mit Genehmigung auch zweigeschossig. Bewerber müssen nachweisen, dass sie vergleichbare modulare Schulbauten realisieren können und die Genehmigungsfähigkeit gewährleisten. Da es sich um einen Lieferauftrag (Kauf der Containeranlage) handelt, ist die Komplexität für Bieter überschaubar, aber die Genehmigungsanforderungen erhöhen den Aufwand.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte für modulare Schulbauten
- Genehmigungsfähigkeit der Containeranlage (ein- oder zweigeschossig)
- Erfahrung mit öffentlichen Beschaffungen im Bildungsbereich
- Einreichung vollständiger Vergabeunterlagen gemäß VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bewerbern bzw. Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotInformationen zum Umfang der Arbeiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung