Rahmenvereinbarung zur Lieferung von interaktiven Displays und Zubehör
Was wird ausgeschrieben
Die ProVitako schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von interaktiven Displays in zwei technologischen Ausführungen (Infrarot und Kapazitiv) aus. Der Auftrag umfasst neben der Hardware auch entsprechendes Zubehör sowie begleitende Dienstleistungen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 360 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von fabrikneuen interaktiven Displays einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Die ProVitako, eine Dienstleistungsgesellschaft für kommunale IT-Anbieter, sucht nach Lieferanten für interaktive Displays. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 für Infrarot-Displays und Los 2 für kapazitive Displays, die jeweils mit Zubehör und Serviceleistungen geliefert werden sollen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr, die es ermöglicht, den Bedarf an moderner Präsentationstechnik für öffentliche Einrichtungen zu decken. Die Vergabe erfolgt zu 70 Prozent über den Preis und zu 30 Prozent über die Qualität der angebotenen Produkte.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Nachforderungsvorgaben gemäß § 56 VgV
- Vorlage unternehmensbezogener Nachweise bei Aufforderung
- Erfüllung der technischen Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung Anlage 02
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Aufteilung in Lose
2 LoteGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von fabrikneuen interaktiven Displays (infrarot) einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von fabrikneuen interaktiven Displays (kapazitiv) einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality30%
gem Leistungsbeschreibung Los 1 (Anlage 02)
- price70%
gem. Preisblatt im AI Los 1 (Leistungsverzeichnis)
- quality30%
gem Leistungsbeschreibung Los 2 (Anlage 02)
- price70%
gem. Preisblatt im AI Los 2 (Leistungsverzeichnis)
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung