TED·352765-2026·Schließt in 27 Tagen

Integriertes Geschäfts- und Personalmanagementsystem (SaaS)

ppa - Pfälzische PensionsanstaltBad Dürkheim, GermanyVeröffentlicht 22. Mai 2026
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
25. Juni 2026
27 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Pfälzische Pensionsanstalt (ppa) schreibt die Einführung eines integrierten Geschäfts- und Personalmanagementsystems als SaaS-Lösung aus. Das Projekt umfasst die Bereitstellung der Software und Cloud-Infrastruktur (Los 1) sowie Implementierungs-, Migrations- und Supportleistungen (Los 2). Ziel ist die Digitalisierung und Standardisierung der personalwirtschaftlichen und finanzbezogenen Kernprozesse.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Beschaffung ist ein integriertes Geschäfts- und Personalmanagementsystem einschließlich Softwarebereitstellung im Software-as-a-Service-Modell (SaaS), Cloudbetrieb, Implementierungsleistungen sowie Application-Management-Services (AMS) zur Abbildung der personalwirtschaftlichen, beamtenversorgungsrechtlichen, finanzwirtschaftlichen und administrativen Prozesse des Auftraggebers. Die Beschaffung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der Standardsoftware einschließlich Herstellerwartung und Support (Los 1) sowie die Implementierungs-, Migrations-, Schulungs-, Unterstützungs- und Application-Management-Leistungen (Los 2). Mit der Beschaffung des Systems verfolgt die ausschreibende Stelle das übergeordnete Ziel, ihre administrativen, personalwirtschaftlichen und finanzbezogenen Kernprozesse vollständig digitalisiert, standardisiert und auf eine zukunftssichere technische Grundlage zu stellen. Das System soll die Effizienz der Verwaltungsabläufe steigern, die Datenqualität und Nachvollziehbarkeit erhöhen, die Rechtssicherheit stärken und die Steuerungs- und Entscheidungsfähigkeit der Organisation verbessern. Die derzeitige Systemlandschaft ist geprägt durch heterogene Einzellösungen, eingeschränkte Integrationsfähigkeit und einen hohen Anteil manueller Bearbeitungsschritte. Dies führt zu redundanten Daten, einem erhöhten Fehlerpotenzial und einer erschwerten revisionssicheren Nachvollziehbarkeit von Prozessen. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines modernen, integrierten Systems erforderlich, das sämtliche Kernprozesse der Verwaltung auf einer konsistenten, durchgängigen und skalierbaren Plattform abbildet. Die Zielsetzung der Beschaffung lässt sich wie folgt konkretisieren: a) Sicherer Betrieb in einer kontrollierten Umgebung: Durch die Bereitstellung des integrierten Geschäfts- und Personalmanagementsystems in einer Private-Cloud-Infrastruktur werden mandantenisolierte, geschützte und DSGVO-konforme Datenverarbeitungsprozesse gewährleistet. Dies umfasst insbesondere die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben wie BDSG und LDSG RLP. b) Zukunftsfähige, integrierte Prozesse: Einheitliche digitale Abläufe über alle Kernbereiche der Verwaltung – einschließlich Personal, Beamtenversorgung, Finanzen und Controlling – ermöglichen eine durchgängige, transparente und standardisierte Prozessgestaltung. Die systemübergreifende Konsistenz der Daten schafft eine belastbare Grundlage für operative und strategische Entscheidungen. c) Reduzierung manueller Aufwände: Standardisierte Workflows, automatisierte Routinetätigkeiten und integrierte Reporting- und Analysefunktionen entlasten Mitarbeitende, reduzieren Fehlerpotenziale und schaffen Kapazitäten für wertschöpfende Aufgaben. Gleichzeitig wird eine faktenbasierte Steuerung durch konsistente, aktuelle und qualitätsgesicherte Daten ermöglicht. d) Rechtssicherheit und Compliance: Es bildet alle relevanten rechtlichen Vorgaben ab, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Rechnungswesen, Haushalts- und Beamtenrecht. Revisionssichere Dokumentation, nachvollziehbare Prüf- und Genehmigungsprozesse sowie standardisierte Prüfschritte gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. e) Skalierbarkeit und Flexibilität: Die Private-Cloud-Umgebung erlaubt eine flexible Anpassung an steigende Datenmengen, wachsende Nutzerzahlen und zukünftige organisatorische Anforderungen. Dadurch wird das System zukunftssicher, erweiterbar und leistungsfähig für die langfristige Unterstützung der Verwaltungsprozesse. Durch die Implementierung eines integrierten Geschäfts- und Personalmanagementsystem in der Private Cloud entsteht somit eine integrierte, standardisierte und revisionssichere digitale Infrastruktur, welche die Grundlage für die kontinuierliche Digitalisierung und Optimierung der Kernprozesse der Verwaltung bildet. Das System ermöglicht eine effiziente, transparente und rechtskonforme Abbildung aller relevanten Vorgänge, reduziert redundante Prozesse und steigert die Steuerungsfähigkeit auf allen Ebenen der Organisation.

VergabeHero-Einschätzung

Die Pfälzische Pensionsanstalt (ppa) sucht einen Partner für die Einführung einer modernen, cloudbasierten Softwarelösung, um ihre internen Verwaltungsabläufe – insbesondere in den Bereichen Personal, Beamtenversorgung und Finanzen – zu digitalisieren. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Bereitstellung der Software und den technischen Betrieb in einer sicheren Private-Cloud-Umgebung, während Los 2 die fachliche Implementierung, Schulungen und den laufenden Anwendersupport (Application Management) abdeckt. Ziel ist es, manuelle Prozesse abzulösen, die Datenqualität zu erhöhen und eine rechtssichere sowie skalierbare Plattform für die Zukunft zu schaffen. Interessierte Unternehmen müssen neben der fachlichen Eignung auch spezifische Anforderungen zur Tariftreue und zum Ausschluss von Sanktionen erfüllen.

IT-DienstleistungenSoftwareentwicklungÖffentliche VerwaltungSozialversicherungSaasPersonalmanagementCloud InfrastrukturOeffentliche VerwaltungDigitalisierungFinanzwesen
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Einreichung der Tariftreueerklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz
  • Eigenerklärung zur Einhaltung der RUS-Sanktionen (VO (EU) Nr. 833/2014)
  • Nachweis über den Ausschluss von Sanktionen gemäß VO (EU) Nr. 269/2014

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 GWB vorliegen. Zu den Ausschlussgründen zählen die folgenden Straftaten nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 GWB vorliegen. Zu den Ausschlussgründen zählen die folgenden Straftaten nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 GWB vorliegen. Zu den Ausschlussgründen zählen die folgenden Straftaten nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 GWB vorliegen. Zu den Ausschlussgründen zählen die folgenden Straftaten nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), und §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 GWB vorliegen. Zu den Ausschlussgründen zählen die folgenden Straftaten nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Weiter erklärt der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils dass der in § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB genannte Ausschlussgrund nicht auf das Unternehmen zutrifft: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt. Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Weiter erklärt der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils entweder, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, oder gibt bestehende fakultative Ausschlussgründe in der Bewerbung an. Zu den fakultativen Ausschlussgründen zählen folgende Punkte: das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Weiter erklärt der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils entweder, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, oder gibt bestehende fakultative Ausschlussgründe in der Bewerbung an. Zu den fakultativen Ausschlussgründen zählen folgende Punkte: das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder es hat seine Tätigkeit eingestellt. Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Weiter erklärt der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils entweder, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, oder gibt bestehende fakultative Ausschlussgründe in der Bewerbung an. Zu den fakultativen Ausschlussgründen zählen folgende Punkte: das Unternehmen oder eine Person, die nach § 123 Absatz 3 GWB für das Unternehmen verantwortlich handelt oder handelte, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt werden könnte. Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Weiter erklärt der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils entweder, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, oder gibt bestehende fakultative Ausschlussgründe in der Bewerbung an. Zu den fakultativen Ausschlussgründen zählen folgende Punkte: das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Weiter erklärt der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils entweder, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, oder gibt bestehende fakultative Ausschlussgründe in der Bewerbung an. Zu den fakultativen Ausschlussgründen zählen folgende Punkte: es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Weiter erklärt der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils entweder, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, oder gibt bestehende fakultative Ausschlussgründe in der Bewerbung an. Zu den fakultativen Ausschlussgründen zählen folgende Punkte: eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Weiter erklärt der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils entweder, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, oder gibt bestehende fakultative Ausschlussgründe in der Bewerbung an. Zu den fakultativen Ausschlussgründen zählt folgender Punkt: das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt. Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Weiter erklärt der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber jeweils entweder, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, oder gibt bestehende fakultative Ausschlussgründe in der Bewerbung an. Zu den fakultativen Ausschlussgründen zählen folgende Punkte: das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder erforderliche Nachweise nicht übermittelt oder, das Unternehmen hat versucht, a) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder das Unternehmen hat fahrlässig oder vorsätzlich solche irreführenden Informationen übermittelt. Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber reicht die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) mit der Bewerbung ein. // Weiter erklärt der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber, dass im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern ausschließlich solche Nachunternehmer eingesetzt werden, für die kein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt. Sollte ein fakultativer Ausschlussgrund bei einem Nachunternehmer nach § 124 GWB vorliegen, wird der Bewerber dies in der Bewerbung angeben. Es wird auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hingewiesen. Die Vergabestelle / der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer zu überprüfen. // Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber reicht als "Eigenerklärung RUS-Sanktionen" mit der Bewerbung folgende Erklärungen ein: 1) Der/ die Bewerber gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. 2) Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3) Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Es wird ebenso bestätigt, dass der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsgeber (und die Unternehmen, die Mitglieder des Konsortiums sind, oder deren Subunternehmer), ist nicht Gegenstand von EU-Sanktionen, wie bspw. denen gegen die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, und befindet sich auch nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle der aufgeführten Personen. Das Kriterium, dass bei der Beurteilung zu berücksichtigen ist, ob eine juristische Person oder Organisation im Eigentum einer anderen Person oder Organisation steht, ist der Besitz von mehr als 50% der Eigentumsrechte an einer Organisation oder eine Mehrheitsbeteiligung an dieser. Die Nachforderung von Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote anhand der Bewertungs- bzw. Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Fehlende Unterlagen werden erforderlichenfalls unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Los1: Software-Subscription (SaaS: Bereitstellung, Cloudbetrieb, Nutzungsrechte, Herstellersupport)

Der Auftragnehmer des Loses 1 ist verantwortlich für die Bereitstellung und den technischen Betrieb der Standardsoftware sowie der zugrunde liegenden Systemplattform. Dies umfasst insbesondere: - Softwarebereitstellung - Cloudbetrieb - Lizenzierung und Nutzungsrechte - Betrieb der Systemumgebung - Sicherstellung von Verfügbarkeit, Performance und Skalierbarkeit - Herstellerwartung, insbesondere: Bereitstellung von Updates, Upgrades und Patches; Umsetzung gesetzlich zwingender Anpassungen im Standard und Technischer Herstellersupport. Für die Bereitstellung der Software sowie der damit verbundenen Leistungen gilt der EVB-IT Cloudvertrag mitsamt seinen Anlagen. Die angebotene Lösung muss auf dieser Vertragsgrundlage erbracht werden. Die angebotene Lösung ist im Software-as-a-Service-Modell (SaaS) in einer Private-Cloud-Umgebung nach den Mindestkriterien BSI C5 bereitzustellen. Die Private Cloud muss eine mandantenisolierte, sichere und kontrollierte Betriebsumgebung gewährleisten. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung bestimmen sich die Größenordnungen wie folgt: - Personalstammsätze Personalwirtschaft: 115.000 - User Personalwirtschaft: 1.750 - Personalstammsätze Versorgung: 4.500 - User Versorgungssachbearbeitung: 25 - Workflow-User Finanzwesen: 150 - User zur Erstellung von E-Rechnungen: 20 - User für Buchhaltung und Controlling: 12 (davon 6 mit Leserechten) - Eingangsrechnungen ca. 2.300 / Jahr - Ausgangsrechnungen ca. 50.000 / Jahr Die Verarbeitung sensibler und personenbezogener Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO) muss möglich sein.

CPV 48000000, 48440000, 48450000, 72261000, 72267100, 72415000, 72514000, 72514200, 72268000, 72400000, 72510000
LOT-0002Los2: Application Management Service (AMS), Implementierung, Schulung

Der Auftragnehmer des Loses 2 ist verantwortlich für die Einführung, den fachlichen Betrieb sowie die Weiterentwicklung der Anwendung. Dies umfasst insbesondere: - Implementierung - Fachliches und technisches Customizing - Anwendungssupport , insbesondere: 1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support Fehleranalyse und -behebung auf Anwendungsebene - Weiterentwicklung, insbesondere: Change- und Anforderungsmanagement Release- und Testunterstützung - Schulung und Befähigung

CPV 72000000, 48450000, 48440000, 72260000, 72266000, 72253200, 72250000, 80511000, 72263000, 72267000, 72261000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • price

    Preis 40 %

    40%
  • quality

    Erfüllungsgrad der Leistungsbeschreibung

    60%
  • price

    Preis 90 %

    90%
  • quality

    Präsentation

    10%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link