TED·458094-2026·Schließt in 29 Tagen

Instandsetzung von Holzverkleidungen an Höhenblenden der Standortschießanlage Selfkant

Nordrhein-Westfalen
Aachen, Germany·Veröffentlicht 3. Juli 2026
BauleistungenInstandhaltungsdiensteÖffentliche VerwaltungVerteidigungInstandhaltungHolzbauMilitaerische InfrastrukturOeffentliche AusschreibungBauunterhalt
Auftragswert
~€108k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen schreibt die Instandsetzung von 72 Holzverkleidungen an Höhenblenden der Standortschießanlage Selfkant aus. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag im Bereich der Instandhaltung. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 31. Juli 2026.

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Instandsetzung der Holzverkleidungen aller Höhenblenden (72 Stück) nach BFR StOSchAnlg.

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen sucht einen Auftragnehmer für die Reparatur und Instandsetzung von insgesamt 72 Holzverkleidungen an den sogenannten Höhenblenden der Standortschießanlage in Selfkant. Höhenblenden sind bauliche Schutzvorrichtungen auf Schießanlagen, die sicherstellen, dass Geschosse das Gelände nicht verlassen. Die Arbeiten müssen gemäß den spezifischen baulichen Richtlinien für Standortschießanlagen (BFR StOSchAnlg) durchgeführt werden. Da es sich um eine spezialisierte Instandhaltungsmaßnahme an militärischer Infrastruktur handelt, ist Erfahrung mit entsprechenden Sicherheits- und Bauvorschriften von Vorteil.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Instandsetzung Holzverkleidungen aller Höhenblenden StOSchAnl Selfkant

1 Objekt

CPV 50000000Frist 31. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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