Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

25. Mai 2020

TED·451670-2026

Instandsetzung und Bau von Dämmen, Uferwänden und Pfeilern am Kreuzungsbauwerk Schlei

Schleswig-Holstein
Frankfurt am Main, Germany·Veröffentlicht 1. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungBahninfrastrukturIngenieurbauWasserbauDammbauOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt Bauleistungen für das Kreuzungsbauwerk Schlei an der Strecke 1020 bei Kilometer 44,490 aus. Der Auftrag umfasst spezifische Arbeiten an Dämmen, Uferwänden und Pfeilern. Es handelt sich um eine Modifikationsbekanntmachung für ein bestehendes Infrastrukturprojekt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Kreuzungsbauwerk Schlei, Strecke 1020, km 44,490_Dämme, Uferwände und Pfeiler.

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Netz AG führt Instandsetzungs- oder Umbauarbeiten an einem Eisenbahnkreuzungsbauwerk über die Schlei durch. Dabei geht es konkret um die bauliche Ertüchtigung oder Erneuerung von Dämmen, Uferbefestigungen und Pfeilern, die für die Stabilität der Bahntrasse an dieser Stelle entscheidend sind. Da es sich um eine Modifikationsbekanntmachung handelt, werden bestehende Verträge oder Projektumfänge angepasst. Das Projekt ist in Schleswig-Holstein verortet und erfordert spezialisierte Kenntnisse im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus und der Bahninfrastruktur.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-000019FEI42936 Kreuzungsbauwerk Schlei, Strecke 1020, km 44,490_Dämme, Uferwände und Pfeiler

Kreuzungsbauwerk Schlei, Strecke 1020, km 44,490_Dämme, Uferwände und Pfeiler.

CPV 45234100
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Mai 2020
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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