Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Metallbau Lochhaas

Auftragswert

€85k

Zuschlag am

3. Juni 2026

TED·395579-2026

Instandsetzung eines barocken Kanalgeländers

BauleistungenMetallbauÖffentliche VerwaltungBauwesenMetallbauDenkmalschutzBauleistungenInstandsetzungOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen schreibt die Instandsetzung eines historischen, barocken Kanalgeländers aus. Die Arbeiten umfassen schwerpunktmäßig Metallbau- sowie Maler- und Lackierarbeiten gemäß DIN-Normen. Es handelt sich um ein Einzelprojekt ohne weitere Unterteilung in Lose.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Instandsetzung barockes Kanalgeländer; Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (DIN 18 299); Metallbauarbeiten (DIN 18 360); Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen (DIN 18 363);

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen sucht einen Fachbetrieb für die denkmalgerechte Instandsetzung eines barocken Kanalgeländers. Die Arbeiten erfordern Expertise im Metallbau sowie bei speziellen Beschichtungen, um den historischen Zustand fachgerecht wiederherzustellen. Da es sich um ein historisches Objekt handelt, müssen die Arbeiten gemäß den geltenden DIN-Normen für Bau- und Metallbauarbeiten ausgeführt werden. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Kanalgeländer instandsetzen

Instandsetzung barockes Kanalgeländer

CPV 45200000, 45212350
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Metallbau Lochhaas · €85k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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