Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: RSP GmbH

Auftragswert

€476k

Zuschlag am

27. Juli 2026

TED·523403-2026

Instandsetzung Blechdach und Fassade am Maurischen Kiosk Schloss Linderhof

Bayern
Weilheim, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungDenkmalpflegeDachdeckerarbeitenBauleistungenOeffentliche VerwaltungRestaurierung
Auftragswert
€476k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Staatliche Bauamt Weilheim schreibt die Instandsetzung des Blechdachs inklusive Nachgussarbeiten am Maurischen Kiosk des Schlossbesitzes Linderhof aus. Es handelt sich um eine Bauleistung im Bereich der Denkmalpflege. Der Auftragswert beläuft sich auf rund 476.000 Euro.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Schlossbesitz Linderhof, Maurischer Kiosk: Instandsetzung von Dach und Fassaden Hier: Instandsetzung Blechdach inkl. Nachguss

VergabeHero-Einschätzung

Das Staatliche Bauamt Weilheim sucht einen Fachbetrieb für die denkmalgerechte Instandsetzung des Blechdachs am Maurischen Kiosk im Schloss Linderhof. Die Arbeiten umfassen neben der Dachsanierung auch notwendige Nachgussarbeiten, um die historische Bausubstanz zu erhalten. Da es sich um ein Baudenkmal handelt, sind spezialisierte Kenntnisse in der Restaurierung erforderlich. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Restaurator 2 Dach inkl Nachguss)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Restaurator 2 Dach inkl Nachguss
€476k

Schlossbesitz Linderhof, Maurischer Kiosk: Instandsetzung von Dach und Fassaden Hier: Instandsetzung Blechdach inkl. Nachguss

CPV 45210000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an RSP GmbH · €476k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero