Installation von zwei Außenaufzügen für Wohngebäude in Offenbach
Was wird ausgeschrieben
Die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH schreibt im Auftrag der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH die Errichtung von zwei Außenaufzügen für zwei Mehrfamilienhäuser in Offenbach aus. Die Anlagen sollen in nicht beheizten Betonschächten installiert und über Laubengänge an die Gebäude angebunden werden. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage der Aufzugsanlagen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 630 kg.
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Wohnhaus GBO - Bau von zwei Aufzügen
Die GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH plant die barrierefreie Erschließung von zwei Wohngebäuden in Offenbach am Main. Hierfür sollen vor dem Vorder- und Hinterhaus jeweils neue Personenaufzüge in externen Betonschächten errichtet werden, die über Laubengänge mit den Wohnungen verbunden sind. Das Projekt dient der Verbesserung der Mobilität für Bewohner mit Einschränkungen. Der Auftrag wird über die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH abgewickelt und rein nach dem günstigsten Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß GWB und StGB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis der beruflichen Integrität und Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschluss bei Vorliegen eines mit der Insolvenz vergleichbaren Verfahrens (z. B. Konkurs oder Liquidation) nach dem für den Bieter geltenden nationalen Recht. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder gegenüber Amtsträgern. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB; §§ 299, 331-335 StGB Ausschluss bei Beteiligung an einer Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB; § 129 StGB Ausschluss, wenn ein Unternehmen wettbewerbswidrige Absprachen oder Kartellverstöße begangen hat. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB; Art. 101, 102 AEUV Ausschluss bei Verstößen gegen zwingende umweltrechtliche Vorschriften, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erheblich sind. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB; Art. 57 Abs. 1 e Richtlinie 2014/24/EU Ausschluss bei Verurteilung wegen Betruges oder Subventionsbetruges im geschäftlichen Verkehr oder im Zusammenhang mit öffentlichen Mitteln der EU. § 124 Abs. 1 Nr. 4 & 5 GWB Ausschluss bei Verurteilung wegen Menschenhandels, Ausbeutung oder verwandter Delikte. § 124 Abs. 1 Nr. 10 GWB; StGB § 232, 232a, 232b, 233 & 233a Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist und seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschluss bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschluss bei eröffnetem Insolvenzverfahren oder Liquidation des Unternehmens. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschluss, wenn falsche Angaben gemacht oder das Vergabeverfahren unzulässig beeinflusst wurde. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Bestehender Interessenkonflikt, der nicht anders behoben werden kann.§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Ausschluss, wenn eine Vorbefassung zu einem unfairen Wettbewerbsvorteil geführt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Ausschluss bei schwerwiegender beruflicher Verfehlung, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Ausschluss, wenn ein früherer öffentlicher Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB Ausschluss bei erheblichen Verstößen gegen Sozialrecht (z. B. Arbeitsbedingungen, Entgeltfortzahlung). § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschluss, wenn gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. § 123 Abs. 4 GWB Ausschluss, wenn das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschluss, wenn gesetzlich geschuldete Steuern oder Abgaben nicht gezahlt wurden. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschluss bei Beteiligung an einer Vereinigung, deren Zwecke auf terroristische Straftaten gerichtet sind. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, StGB § 129, 129a, 129b, 89c Ausschlussgründe, die über EU-Mindestvorgaben hinausgehen und national geregelt sind (z. B. Tariftreue, Mindestlohn, Vergabeverstöße im Bauvergaberecht). § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB; § 124 Abs. 1 Nr. 3 & 4 GWB Es werden Unterlagen nachgefordert, deren Nachforderung rechtlich zulässig ist nach §16a EU-VOB/A bzw. § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotIm Zuge der geplanten Sanierung und Umstrukturierung von 2 Mehrfamilienhäuser Offenbach ist vorgesehen, für mobilitätseingeschränkte Personen vor den Gebäuden Vorder- u nd Hinterhaus im Außenbereich je eine Aufzugsanlage anzuordnen. D ie Aufzugsanlagen befinden sich gemäß Objektplanung in nicht beheizten Betonschächten. Diese sind jeweils etagenweise über Laubengänge zu den Gebäuden angebunden . Die neu zu installierenden Aufzugsanlagen werden als Personenaufzüge mit einer Tragfähigkeit von 630 kg o der 8 Personen bzw. 3 20 kg oder 4 Personen, maschinenraumlos ausgelegt. D er Antrieb befindet sich im Schachtkopf und die Aufzugssteuerung temperaturbedingt im Technikraum des Gewerks Elektro in UG. Aufhängung Fahrkorb und Gegengewicht 2 :1. D ie neuen Aufzugsanlagen sollen als moderne Personenaufzüge nach EN8 1-20/50 und EN8 1-70 mit frequenzgeregeltem getriebelosem Antrieb (g earless- A ntrieb , Anordnung Fahrkorb und Gegengewicht 2 :1) a usgeführt werden. K ompromisse in den Fahreigenschaften werden dabei nicht zugelassen. Es gelten in jedem Fall die Vorgaben im Leistungsverzeichnis.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis ist einziges Kriterium
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung