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Installation von raumlufttechnischen Anlagen für das RappSoDie

Stadt Bad RappenauBad Rappenau, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
1. Juli 2026
9 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Bad Rappenau schreibt die Installation von raumlufttechnischen Anlagen für das RappSoDie aus. Es handelt sich um eine Bauleistung im Bereich der Gebäudetechnik. Das Vergabeverfahren ist offen gestaltet.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Raumlufttechnische Anlagen - RappSoDie

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bad Rappenau sucht einen Fachbetrieb für die Installation von raumlufttechnischen Anlagen im RappSoDie, dem örtlichen Sole- und Saunabad. Der Auftrag umfasst die technische Ausstattung zur Belüftung und Klimatisierung der Räumlichkeiten. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, ist der Prozess für alle interessierten Unternehmen zugänglich. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

BauleistungenGebäudetechnikÖffentliche VerwaltungFreizeit und TourismusRaumlufttechnikGebaeudetechnikOeffentliche VerwaltungHandwerkLueftungsbau
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einreichung des Leistungsverzeichnisses (LV)
  • Einreichung des KEV 115.2

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Von der Nachforderung ausgeschlossen sind: LV und das KEV 115.2

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Raumlufttechnische Anlagen - RappSoDie

Raumlufttechnische Anlagen

CPV 45331210Frist 1. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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