Installation von Fahrzeugrückhaltesystemen an der Talbrücke Enzenstetten
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen für den Streckenabschnitt von der Talbrücke Enzenstetten bis zur österreichischen Grenze aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
D.KE.E Talbrücke Enzenstetten bis BGR Österreich FR1/2, Los 2 Fahrzeugrückhaltesysteme
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für die Installation von Fahrzeugrückhaltesystemen, also Leitplanken und Schutzeinrichtungen, entlang der Autobahnstrecke von der Talbrücke Enzenstetten bis zur Grenze nach Österreich. Das Projekt ist Teil der laufenden Instandhaltung oder des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur in Südbayern. Da der Auftrag im offenen Verfahren vergeben wird, können sich interessierte Unternehmen direkt bewerben, wobei der Zuschlag allein auf Basis des günstigsten Preises erfolgt. Bieter müssen ihre Zuverlässigkeit durch den Nachweis der Einhaltung von Sozialversicherungs-, Steuer- und Mindestlohnvorgaben belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotLos 2 Fahrzeugrückhaltesysteme
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 4. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung