Installation von Fahrzeugrückhaltesystemen an der Autobahn A7 zwischen Vöhringen und Dettingen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen für den Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Vöhringen und Dettingen aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
D.10.KE112 E AS Vöhringen - AS Dettingen FR12, Los 2 - Fahrzeugrückhaltesysteme
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für die Installation von Fahrzeugrückhaltesystemen, also Leitplanken und Schutzplanken, auf einem Autobahnabschnitt zwischen Vöhringen und Dettingen. Das Projekt dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Autobahn A7. Da der Auftrag rein über den Preis vergeben wird, ist eine effiziente Kalkulation entscheidend. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch den Nachweis der Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerzahlungen und gesetzlichen Mindeststandards belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotLos 2 - Fahrzeugrückhaltesysteme
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung