TED·499638-2026·Schließt in 34 Tagen

Installation von Aufzugsanlagen für einen Neubau

Baden-Württemberg
Rosengarten, Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
BauleistungenTechnische GebäudeausrüstungÖffentliche VerwaltungAufzugsanlagenTgaNeubauOeffentliche AusschreibungGebaeudetechnik
Auftragswert
~€80k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Aug. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Rosengarten schreibt die Installation einer Aufzugsanlage für einen dreigeschossigen Neubau mit Unter-, Erd- und Obergeschoss aus. Es handelt sich um ein einzelnes Gewerk (VE 14) im Rahmen der technischen Gebäudeausrüstung. Die Anlage muss über drei Haltestellen mit einheitlicher Ausstiegsrichtung verfügen und mit einem Rauchabzug ausgestattet sein.

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TGA Aufzuganlagen (VE 14)

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Rosengarten sucht einen Auftragnehmer für die Lieferung und Montage einer Aufzugsanlage in einem neuen, dreigeschossigen Gebäude. Der Auftrag umfasst die technische Gebäudeausrüstung (TGA) für den Aufzug, der alle drei Ebenen des Gebäudes anbindet und über eine integrierte Rauchabzugsvorrichtung verfügen muss. Da es sich um ein einzelnes Gewerk handelt, ist das Projekt überschaubar und richtet sich an spezialisierte Unternehmen im Bereich Aufzugsbau. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000TGA Aufzuganlagen (VE 14)

VE14: TGA - Aufzugsanlagen Bei den Arbeiten handelt es sich um den Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes mit Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss. Der Aufzug hat in allen drei Geschossen die gleiche Ausstiegsrichtung und erhält einen Rauchabzug.

CPV 45313000Frist 24. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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