TED·425887-2026·Schließt in 30 Tagen

Installation raumlufttechnischer Anlagen für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Bünde

Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Juli 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Kommunalbetriebe Bünde schreiben die Lieferung und Montage von raumlufttechnischen Anlagen für die Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums aus. Der Auftrag umfasst unter anderem 12 dezentrale Zu- und Abluftgeräte sowie umfangreiche Blechkanal- und Dämmarbeiten. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 22. Juli 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Ringstraße 69, 32257 Bünde; Erweiterung, raumlufttechnische Anlagen Die auszuschreibende (Bau-) Leistung umfasst folgende Hauptpositionen: - Lieferung und Montage von 12 Stück dezentrales Zu- und Abluftgerät - Lieferung und Montage von ca. 256,00 m² Blechkanäle und Blechtkanalformstücke aus verz. Stahlblech - Lieferung und Montage von ca. 237,00 m² Blechkanalformstücke, größte Kantenlänge bis 500 mm - Lieferung und Montage von ca. 87,00 m Wickelfalzrohre nach DIN EN 1506 und 12237 aus verzinktem Stahlblech in verschiedenen Dimensionen - Lieferung und Einbau von ca. 480,00 m² Wärmedämmung für Blechkanäle und Formstücke

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bünde plant die Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Installation von raumlufttechnischen Anlagen. Konkret geht es um die Lieferung und Montage von 12 dezentralen Lüftungsgeräten sowie die Installation von rund 500 Quadratmetern Blechkanälen und der dazugehörigen Wärmedämmung. Das Projekt ist als ein einzelnes Gewerk ausgeschrieben und richtet sich an spezialisierte Unternehmen der Gebäudetechnik. Interessierte Firmen müssen die üblichen Nachweise zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit erbringen.

BauleistungenGebäudetechnikÖffentliche VerwaltungBauwesenLueftungstechnikGebaeudetechnikOeffentliche BauauftraegeSchulbauHls Installation
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Freistellungsbescheinigung nach § 45b EStG
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Auf Verlangen vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 45b EStG Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Auf Verlangen vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Auf Verlangen vorzulegen: rechtkräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Die Vergabestelle wird entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen verlangen. Erfolgt die Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur nicht fristgerecht, wird das Angebot ausgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Ringstraße 69, 32257 Bünde; Erweiterung, raumlufttechnische Anlagen

Detail zu den geforderten Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV 45331000, 45331210, 45331200Frist 22. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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