Installation medizinischer Gase im Erdgeschoss für IMC-Station
Was wird ausgeschrieben
Der Auftraggeber renoviert das Erdgeschoss des Turms 2 für eine neue Intermediate-Care-Station (IMC) mit 12 Betten. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Versorgungsleitungen für Sauerstoff, Druckluft und Vakuum installiert, einschließlich Hauptsteigetrassen, Ventilstationen und Deckenversorgungseinheiten. Die Bauzeit beträgt 300 Tage. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
m Turm 2 im Bereich der aktuellen Arztdienstzimmer im Erdgeschoss soll eine zentrale Intermediate-Care-Einheit (IMC) errichtet werden. Die IMC entlastet die Intensivstation, bietet 5 Einzelzimmer/Isolationszimmer und 7 Zweibettzimmer in unmittelbarer Nähe zur Intensivstation. Die dazugehörige Lüftungszentrale wird im darunterliegenden Gartengeschoss im Bereich von Umkleide- und Waschräumen platziert.
Das Berufsgenossenschaftliche Klinikum in Ludwigshafen baut das Erdgeschoss seines Turms 2 zu einer Intermediate-Care-Station (IMC) um, die 12 Betten für schwerstkranke Patienten bereitstellt. Für diese Station werden zentrale Versorgungsleitungen für Sauerstoff, Druckluft und Vakuum verlegt, darunter Hauptsteigetrassen, Überwachungsventilstationen und Deckenanschlüsse in den Patientenzimmern. Die Arbeiten umfassen die komplette Installation der medizinischen Gasversorgung und dauern voraussichtlich 300 Tage. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem günstigsten Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zur Sanktionsfreiheit (Russland)
- Nachweis Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitsschutz
- Keine Ausschlussgründe nach GWB
- Technische Eignung für medizinische Gasinstallationen
- Fachpersonal für Bauzeit von 300 Tagen verfügbar
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 16 a EU VOB/A über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde.
Aufteilung in Lose
1 LotIn der IMC Station ist eine Versorgung der Bettenzimmer mit Sauerstoff, Druckluft und mit Vakuum vorgesehen. In der Mittelzone vom Erdgeschoss befinden sich die Haupt-Steigetrassen für die medizinischen Gase. Dort werden die medizinischen Gase für die Versorgung der 1 und 2 Bettzimmer angeschlossen. Im EG werden zwei Bereichsventilstationen für die Überwachung und Verteilung der medizinischen Gase zu den 1 und 2 Bettzimmern vorgesehen. Die Einbettzimmer erhalten Deckenversorgungseinheiten mit zwei Armen. Der Gas- und Vakuumanschluss an die Deckeneinheit erfolgt mittels flexiblen Anschlussleitungen. Die Gas-Entnahmestellen werden zum Einbau in die Infusions- und Beatmungsseite zur Verfügung gestellt. Die Zweibettzimmer erhalten je Bett eine Gas-Entnahmestelle für Sauerstoff und Druckluft, sowie einen Vakuumanschluss zum Einbau in die Medienschiene.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Angebotssumme
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung