Installation lufttechnischer Anlagen und Kühltechnik im Terminal 3 des Flughafens Frankfurt
Was wird ausgeschrieben
Die Fraport AG schreibt die lufttechnische Erweiterung im Terminal 3 des Flughafens Frankfurt aus. Der Auftrag umfasst die Demontage von Quellluftauslässen, die Montage neuer Kanalführungen sowie die Installation von Umluftkühlgeräten und Kühlkonvektoren im Rahmen der Gepäckförderanlagenerweiterung. Die Ausführungsdauer beträgt 150 Tage.
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Voraussichtlich 12 Quellluftauslässe in diesem Bereich werden demontiert. Die neue Zuluft erfolgt - wie beim Bestand - durch den Sockel vom zusätzlichen Gepäckausgabeband. Die Kanalführung im Untergeschoss EU1 und Erdgeschoss E01 sowie neue Auslässe werden montiert. Zudem werden in jedem Gepäckausgabeband voraussichtlich 2 Umluftkühlgeräte montiert. Im Untergeschoss 600 EU1 werden voraussichtlich weitere 4 Umluftkühlgeräte an einer Wand montiert. Für die Umluftkühlgeräte werden vorgehaltene Kälteanschlüsse benutzt bzw. vergrößert/verlängert. In einer Technikhalle in 601 E01 werden voraussichtlich 2 zusätzliche Aufgabebänder durch Dritte gebaut, wofür über den Aufgabebändern voraussichtlich je 4 passive Kühlkonvektoren montiert werden.
Die Fraport AG plant im Rahmen der Erweiterung der Gepäckförderanlage im neuen Terminal 3 des Frankfurter Flughafens diverse Umbaumaßnahmen an der lufttechnischen Infrastruktur. Dabei werden unter anderem alte Luftauslässe entfernt, neue Kanäle verlegt und zusätzliche Kühlgeräte sowie Kühlkonvektoren in den Gepäckausgabebereichen installiert, um die Klimatisierung der neuen Anlagen sicherzustellen. Das Projekt ist auf eine Ausführungsdauer von 150 Tagen ausgelegt und richtet sich an Fachbetriebe für Lüftungs- und Klimatechnik. Da es sich um Arbeiten in einem hochsensiblen Sicherheitsbereich eines Flughafens handelt, ist eine präzise Einhaltung der technischen Vorgaben und Zeitpläne essenziell.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Vorgaben zum Geheimwettbewerb bei Mehrfachbeteiligungen
- Nachweis der Eignung gemäß Sektorenverordnung
- Vollständige Einreichung aller unternehmensbezogenen Unterlagen bei Angebotsabgabe
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zum Verfahrensablauf siehe „Zentrale Elemente des Verfahrens", Ziffer 2.1. 1. Nachfordern von Unterlagen: Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 51 SektVO Gebrauch zu machen. Macht die Vergabestelle von ihrem Nachforderungsrecht Gebrauch und werden die betreffenden Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, werden betroffene Bewerber/ Bieter und Bewerber-/ Bietergemeinschaften von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ein nochmaliges Nachfordern erfolgt nicht. Vollständig eingereichte, unternehmensbezogene Unterlagen werden nicht nachgefordert, auch dann nicht, wenn sie inhaltlich fehlerhaft sind. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese die inhaltlichen Mindestanforderungen nicht einhalten. Bei Unterlagen, die noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/ der Interessensbestätigung oder dem Angebot, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls auf separates Verlangen der Vergabestelle, vorzulegen sind, erfolgt keine Nachforderung. _______ 2. Doppelbeteiligung/ Verstoß gegen den Geheimwettbewerb: Sollte die Auswahl der Bewerber in der Angebotsphase zu einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern führen, wird die Auftraggeberin einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss der beteiligten Angebote wegen Verstöße gegen den Geheimwettbewerb geboten ist. Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Eine mehrfache Beteiligung als Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist in der Angebotsphase grundsätzlich unzulässig. Die mehrfache Beteiligung von Unternehmen als Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Nachunternehmen ist dagegen grundsätzlich möglich. Eine Mehrfachbeteiligung ist erst dann unzulässig und führt zum Ausschluss aller beteiligten Angebote, wenn von einer Kenntnis des Angebots oder zumindest der Angebotsunterlagen des Mitbewerbers auszugehen ist. Ein solcher Verstoß gegen den Geheimwettbewerb wird immer dann angenommen, wenn den beteiligten Bietern keine nennenswerten Gestaltungsfreiräume bei der Kalkulation des jeweils eigenen Angebots verbleiben. Maßgebend dafür sind Art, Umfang und Begleitumstände der jeweils relevanten Nachunternehmertätigkeit. Hinsichtlich des Umfangs der Nachunternehmertätigkeit wird ein Anteil von weniger als 50 % in der Regel für vertretbar gehalten, soweit nicht weitere Umstände hinzutreten.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Fraport AG hat den Neubau des Terminal 3 realisiert und in Betrieb genommen. Einzelne Bereiche sollen noch umgebaut werden. Diese werden für die Baumaßnahmen von dem in Betrieb genommenen Bereichen durch interimistische Maßnahmen abgetrennt. Am Flughafen Frankfurt wird im Terminal 3 die Gepäckförderanlage (GFA) erweitert. Die Erweiterung ist in Maßnahmen untergliedert. Maßnahme M7: Ausbau der zwei vorgehaltenen Gepäckausgaberundläufe im Gebäude 600, Ebene E01 (Ankunftsgepäckausgabehalle), einschließlich des Ausbaus der zwei vorgehaltenen Aufgabestellen für Ankunftsgepäck sowie der zwei Transportlinien für Ankunftsgepäck (Verbindungsstrecken E01-EU1 zwischen den Ankunftsgepäckaufgabestellen in Gebäude 601, Ebene E01, und den Gepäckausgaberundläufen in Gebäude 600, Ebene E01). Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur VE9409 Kälte / Lufttechnische Anlagen (M7) mit unter anderem nachfolgenden Leistungsbereichen: Voraussichtlich 12 Quellluftauslässe in diesem Bereich werden demontiert. Die neue Zuluft erfolgt - wie beim Bestand - durch den Sockel vom zusätzlichen Gepäckausgabeband. Die Kanalführung im Untergeschoss EU1 und Erdgeschoss E01 sowie neue Auslässe werden montiert. Zudem werden in jedem Gepäckausgabeband voraussichtlich 2 Umluftkühlgeräte montiert. Im Untergeschoss 600 EU1 werden voraussichtlich weitere 4 Umluftkühlgeräte an einer Wand montiert. Für die Umluftkühlgeräte werden vorgehaltene Kälteanschlüsse benutzt bzw. vergrößert/verlängert. In einer Technikhalle in 601 E01 werden voraussichtlich 2 zusätzliche Aufgabebänder durch Dritte gebaut, wofür über den Aufgabebändern voraussichtlich je 4 passive Kühlkonvektoren montiert werden. Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen, einschließlich Inbetriebnahme und Übergabe an den Betrieb. Leistungsbeginn: 2. Quartal 2027 Beginn Montage/Ausführung: 2. Quartal 2027 Leistungsende: 3. Quartal 2027
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung