Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: HomE Technik Team GmbH

Auftragswert

€94k

Zuschlag am

26. Mai 2026

TED·371656-2026

Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus Usingen

Hessen
Usingen, Germany·Veröffentlicht 1. Juni 2026
BauleistungenEnergieÖffentliche VerwaltungPhotovoltaikErneuerbare EnergienOeffentliche VerwaltungElektroinstallationBauleistungen
Auftragswert
€209k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Usingen schreibt die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Weilburger Straße aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die elektrotechnische Ausstattung. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Usingen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Weilburger Straße 44 in 61250 Usingen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Usingen plant die Ausstattung ihres neuen Feuerwehrgerätehauses mit einer Photovoltaikanlage, um den Standort energetisch aufzuwerten. Der Auftrag umfasst die vollständige Lieferung und fachgerechte Montage der Anlage auf dem Gebäude in der Weilburger Straße. Es handelt sich um ein einzelnes Gewerk, bei dem der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält. Da keine weiteren technischen Anforderungen oder Eignungsnachweise explizit genannt wurden, liegt der Fokus rein auf der wirtschaftlichen Umsetzung des Projekts.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Photovoltaikanlage - Feuerwehrgerätehaus Usingen

Lieferung und Montage der PV-Anlage

CPV 45315300
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an HomE Technik Team GmbH · €94k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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