TED·372420-2026

Installation einer Elektroakustischen Anlage (ELA) für die Realschule

Bayern
Lichtenfels, Germany·Veröffentlicht 1. Juni 2026
IT-DienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenElektrotechnikOeffentliche VerwaltungSicherheitstechnikBeschallungSchulbau
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Juli 2026
-12 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Lichtenfels schreibt die Installation einer elektroakustischen Anlage (ELA) für die Realschule (RSS) aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Bau- bzw. Installationsleistungen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 3. Juli 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

ELA-Anlage RSS

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Lichtenfels sucht einen Fachbetrieb für die Installation einer elektroakustischen Anlage, kurz ELA-Anlage, in der Realschule. Eine solche Anlage dient primär der Beschallung von Gebäuden, etwa für Durchsagen oder im Notfall für Evakuierungssignale. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Es handelt sich um ein einzelnes Los, das die gesamte technische Ausstattung umfasst.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Fristgerechte Nachreichung von Unterlagen bei Nachforderung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Im Falle einer Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen fristgerecht nachzureichen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000ELA-Anlage RSS

ELA-Anlage

CPV 45312100Frist 3. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterium Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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