Insektenmonitoring zu Heuschrecken im Grünland auf vier Vergleichsflächen
Landesamt für Umweltschutz
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.10.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Landesamt für Umweltschutz
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe-online.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 656009-2026
- Verfahrensnummer
- 31cdf7a1-598c-414f-95af-1b326df59e4e
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000)
Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Umweltschutz in Halle (Saale) beauftragt die Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt. Im Schwerpunkt werden von 2027 bis 2029 Heuschrecken auf vier geeigneten Vergleichsflächen im Grünland untersucht und ihr Vorkommen innerhalb und außerhalb von Großtrappenschutzzäunen verglichen. Die standardisiert erhobenen Daten sollen zur Bewertung der Heuschreckenvielfalt und der Entwicklung von Insektenbeständen beitragen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. im Druck). Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten). Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können. Ziel der Leistung des Loses 2 ist die Umsetzung des Bausteins 1B: „Heuschrecken im Grünland“ in den Jahren 2027-2029 auf insgesamt 4 Vergleichsflächen mit potentiell hoher Eignung für die Heuschreckenbiodiversität in Sachsen-Anhalt. Die Untersuchung soll hier insbesondere das Vorkommen von Heuschrecken innerhalb und außerhalb von Großtrappenschutzzäunen evaluieren und vergleichen. Großtrappen benötigen viel Insektenbiomasse für die Jungenaufzucht. Heuschrecken spielen hierbei eine wichtige Rolle. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 02-1 für Los 1 und Anlage 02-2 für Los 2)
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: 2027-2029, Los 1
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. 2025). Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten). Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können. Es kommt die Methodik gemäß des Methodenhandbuchs zum Insektenmonitoring für das Modul 1E „Wildbienen in Siedlungen“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung. Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr in den unten angegeben Zeiträumen in sechs Erfassungsperioden, die gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der sechs Erfassungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt terminiert: o Periode 1: 25. März bis 21. April, o Periode 2: 22. April bis 19. Mai, o Periode 3: 20. Mai bis 16. Juni, o Periode 4: 17. Juni bis 14. Juli, o Periode 5: 15. Juli bis 11. August o Periode 5: 12. August bis 08. September. Es sind 6 Untersuchungsgebiete insgesamt zu bearbeiten. Pro Jahr werden 4 Untersuchungsgebiete untersucht (s. Tabelle). Je Untersuchungsgebiet werden fünf 50 m lange Transekte im Siedlungsbereich begangen. Der Verlauf der Transekte wird bei der ersten Begehung durch den AN gewählt, dokumentiert und dem AG mitgeteilt. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen. Für die Ersteinrichtung sind zwingend die Vorgaben des Methodenhandbuches umzusetzen! Für die qualitative Erfassung wird der Siedlungsbereich innerhalb der SPF in Viertel aufgeteilt, die jeweils gezielt nach Arten abgesucht werden. Wildbienenindividuen werden in Fällen, wo dies zuverlässig möglich ist, vor Ort lebend bestimmt werden. In den meisten Fällen wird dies nicht möglich sein, da mikroskopische Merkmale zur Determination herangezogen werden müssen. Hierfür werden die Individuen als Belege gesammelt und nach Abschluss der Leistung dem AG zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für Los 1 (Anlage 02-1)
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: 2027-2029, Los 2
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. im Druck). Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten). Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können. Ziel der Leistung des Loses 2 ist die Umsetzung des Bausteins 1B: „Heuschrecken im Grünland“ in den Jahren 2027-2029 auf insgesamt 4 Vergleichsflächen mit potentiell hoher Eignung für die Heuschreckenbiodiversität in Sachsen-Anhalt. Die Untersuchung soll hier insbesondere das Vorkommen von Heuschrecken innerhalb und außerhalb von Großtrappenschutzzäunen evaluieren und vergleichen. Großtrappen benötigen viel Insektenbiomasse für die Jungenaufzucht. Heuschrecken spielen hierbei eine wichtige Rolle. Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1B „Heuschrecken im Grünland“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung. Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe eines Isolationsquadrates (vom AN zu stellen, Bauanleitung siehe Anhang an diese Leistungsbeschreibung) sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet einmalig zwischen Mitte Juli und Ende August des entsprechenden Jahres. Die Erfassungen sind in enger Absprache und in Begleitung des Fördervereins Großtrappenschutz e.V. (Nennhausen) durchzuführen! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für Los 2 (Anlage 02-2)
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Nachforderung auf Grundlage von § 56 VgV
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LOT-0001 · Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: 2027-2029, Los 1
- Preis
- Fachliche Qualifikation und Erfahrung
LOT-0002 · Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: 2027-2029, Los 2
- Preis
- Fachliche Qualifikation und Erfahrung
Vergabeunterlagen
31 Dateien laut Portal · Stand 23.09.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 33 KB | |
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| Anschreiben | 111 KB | |
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| Vertragsbedingungen | 153 KB | |
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| Sonstiges | 114 KB | |
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| Formular | 720 KB | |
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| Sonstiges | 37 KB | |
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| Formular | 629 KB | |
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| Sonstiges | 29 KB | |
| Sonstiges | 28 KB |
Anforderungen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Nachforderung auf Grundlage von § 56 VgV
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