Entwicklung und Lieferung von autonomen Fahrzeugen für den ÖPNV

Was wird ausgeschrieben
Die REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH sucht einen Partner für eine Innovationspartnerschaft zur Entwicklung und späteren Lieferung von bis zu 100 autonomen Fahrzeugen (Level 4) für den öffentlichen Nahverkehr. Das Projekt gliedert sich in eine Forschungs- und Entwicklungsphase mit 10 Testfahrzeugen und eine anschließende Beschaffungsphase. Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen des StVG und SAE J3016 entsprechen.
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Gegenstand der Innovationspartnerschaft nach § 18 SektVO ist die Entwicklung, Erprobung und spätere Lieferung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion für den Einsatz im ÖPNV bei der REVG (Auftraggeberin). Unter Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion werden dabei zu jedem Zeitpunkt Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion gemäß § 1d StVG verstanden, die funktional dem Level 4 Automatisierungsgrad nach SAE J3016 entsprechen. Die Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion sind derzeit nicht in marktreifer Form mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis gemäß § 1e StVG verfügbar und erfordern daher eine Forschungs- und Entwicklungsleistung. Ziel ist es, im Rahmen einer Innovationspartnerschaft eine im ÖPNV der REVG einsetzbare Lösung zu entwickeln und nach erfolgreichem Abschluss der Entwicklungsphase die Fahrzeuge nebst noch erforderlicher Betriebsleistungen zu beschaffen. Die technische Begleitung des Betriebes muss für alle Phasen der Innovationspartnerschaft und darüber hinaus durch den Auftragnehmer gewährleistet sein. In der Forschungs- und Entwicklungsphase soll iterativ ein Fahrzeugsystem entlang von Zwischenzielen entwickelt und erprobt werden. Dazu sollen 10 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion eingesetzt werden. Bei erfolgreicher Erreichung der festgelegten Meilensteine der Forschungs- und Entwicklungsphase (vgl. nachfolgend die tabellarische Auflistung der Meilensteine unter Ziff. 5 der funktionalen Leistungsbeschreibung) sollen in der darauffolgenden Leistungsphase bis zu 100 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion unter Einhaltung des vereinbarten Leistungsniveaus und der Kostenobergrenze erworben werden.
Die REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft im Rhein-Erft-Kreis plant den Einsatz autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Nahverkehr und sucht dafür einen Entwicklungspartner. Da es derzeit noch keine marktreifen Fahrzeuge mit der erforderlichen Betriebserlaubnis für den autonomen Betrieb (Level 4) gibt, wird eine sogenannte Innovationspartnerschaft ausgeschrieben. Zunächst werden 10 Fahrzeuge entwickelt und erprobt; bei Erreichen der Meilensteine sollen anschließend bis zu 100 weitere Fahrzeuge beschafft werden. Der Auftragnehmer ist zudem für die technische Begleitung des Betriebs verantwortlich.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen der EU
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es sind Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt E-1), zum Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen (Formblatt E-2) sowie zu den RUS-Sanktionen der EU (Formblatt E-3) einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Auftraggeberin kann gem. § 51 Abs. 2 SektVO fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise mit angemessener Frist nachfordern. Anspruch auf eine solche Nachforderung besteht seitens der Bewerber nicht. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere vor, keine Nachforderung vorzunehmen, wenn genügend vollständige und wertbare Teilnahmeanträge vorliegen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Innovationspartnerschaft nach § 18 SektVO ist die Entwicklung, Erprobung und spätere Lieferung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion für den Einsatz im ÖPNV bei der REVG (Auftraggeberin). Unter Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion werden dabei zu jedem Zeitpunkt Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion gemäß § 1d StVG verstanden, die funktional dem Level 4 Automatisierungsgrad nach SAE J3016 entsprechen. Die Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion sind derzeit nicht in marktreifer Form mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis gemäß § 1e StVG verfügbar und erfordern daher eine Forschungs- und Entwicklungsleistung. Ziel ist es, im Rahmen einer Innovationspartnerschaft eine im ÖPNV der REVG einsetzbare Lösung zu entwickeln und nach erfolgreichem Abschluss der Entwicklungsphase die Fahrzeuge nebst noch erforderlicher Betriebsleistungen zu beschaffen. Die technische Begleitung des Betriebes muss für alle Phasen der Innovationspartnerschaft und darüber hinaus durch den Auftragnehmer gewährleistet sein. In der Forschungs- und Entwicklungsphase soll iterativ ein Fahrzeugsystem entlang von Zwischenzielen entwickelt und erprobt werden. Dazu sollen 10 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion eingesetzt werden. Bei erfolgreicher Erreichung der festgelegten Meilensteine der Forschungs- und Entwicklungsphase (vgl. nachfolgend die tabellarische Auflistung der Meilensteine unter Ziff. 5 der funktionalen Leistungsbeschreibung) sollen in der darauffolgenden Leistungsphase bis zu 100 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion unter Einhaltung des vereinbarten Leistungsniveaus und der Kostenobergrenze erworben werden.
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung