TED·408684-2026

Innenputzarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

Saarland
Nalbach, Germany·Veröffentlicht 15. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauleistungenInnenputzOeffentliche VerwaltungKindertagesstaetteSaarland
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Nalbach schreibt die Innenputzarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit acht Gruppen aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für ein Bauvorhaben im Saarland. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Innenputzarbeiten - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Nalbach plant den Neubau einer Kindertagesstätte in Piesbach und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Innenputzarbeiten. Der Auftrag umfasst die vollständige Ausführung der Putzarbeiten im Gebäudeinneren. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, ist der Zuschlag rein preisbasiert, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Auftrag. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Eignung gemäß GWB erfüllen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Ausschluss von Unternehmen bei schweren Verfehlungen gem. §§ 123-126 GWB
  • Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Keine Insolvenz oder vergleichbare Verfahren
  • Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Verpflichtungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Nach § 16a VOB/A EU zulässig.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Innenputzarbeiten - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Piesbach

Innenputzarbeiten - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

CPV 45410000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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