Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Yasin Bauausführungen GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Juni 2026

TED·443390-2026

Innenputzarbeiten für das Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales in Pirna-Sonnenstein

Sachsen
Pirna, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauleistungenInnenputzarbeitenOeffentliche VerwaltungSanierungEu Foerderung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtverwaltung Pirna schreibt im Rahmen der Gesamtsanierung und Erweiterung des Zentrums für Bildung, Kultur und Soziales die Innenputzarbeiten als Los 313 aus. Es handelt sich um eine Bauleistung im Bereich der Innenputzarbeiten. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gesamtsanierung und Erweiterung Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna-Sonnenstein; Los 313: Innenputzarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtverwaltung Pirna plant die umfassende Sanierung und Erweiterung des Zentrums für Bildung, Kultur und Soziales im Stadtteil Sonnenstein. Im Rahmen dieses Bauvorhabens werden nun die Innenputzarbeiten für das Gebäude ausgeschrieben, die als separates Los 313 vergeben werden. Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, erfolgt die Vergabe rein nach dem günstigsten Preis. Das Projekt wird durch Fördermittel der Europäischen Union unterstützt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Los 313: Innenputzarbeiten

Gesamtsanierung und Erweiterung Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna-Sonnenstein; Los 313: Innenputzarbeiten

CPV 45410000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Yasin Bauausführungen GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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