Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: KOESEA GmbH

Auftragswert

€535k

Zuschlag am

18. Mai 2026

TED·340810-2026

Innenausbau für Gerätehalle, Werkstatt und Waschhalle

Nordrhein-Westfalen
Euskirchen, Germany·Veröffentlicht 19. Mai 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungInfrastrukturInnenausbauHandwerkOeffentliche BauauftraegeStrassenbau NrwTrockenbau
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW schreibt den ersten Bauabschnitt für den Innenausbau einer Gerätehalle, Werkstatt und Waschhalle aus. Der Auftrag umfasst diverse Gewerke wie Boden- und Wandbeläge, Trockenbau, Malerarbeiten sowie die Montage von Türen und Fensterbänken. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne explizite Eignungsanforderungen in den Unterlagen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Innenausbau Bauabschnitt 1 - Gerätehalle, Werkstatt, Waschhalle

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den Innenausbau für eine neue Gerätehalle, eine Werkstatt sowie eine Waschhalle. Die Arbeiten umfassen verschiedene handwerkliche Leistungen, darunter das Verlegen von Boden- und Wandbelägen, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten sowie den Einbau von Türen und Fensterbänken. Das Projekt ist als ein zusammenhängendes Los ausgeschrieben und richtet sich an Fachbetriebe aus dem Bereich Innenausbau. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt um den Auftrag bewerben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Innenausbau BA 1

Bodenbeläge, Wandbeläge, Abdichtungen, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Türen, Fensterbänke

CPV 45432000, 44221200
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an KOESEA GmbH · €535k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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