Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
3. Juni 2026
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Linienbusverkehr in Bremerhaven

Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) hat einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Betrieb des Linienbündels „Stadt Bremerhaven“ vergeben. Es handelt sich um eine Inhouse-Vergabe an die Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (BVV). Der Vertrag umfasst den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Bremerhaven sowie angrenzende Linienabschnitte im Landkreis Cuxhaven mit einer Laufzeit von etwa 10 Jahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der ZVBN hat als zuständige Behörde i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personenverkehr im Linienbündel „Stadt Bremerhaven“ an die Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (BVV) vergeben.
Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen hat den Betrieb des öffentlichen Busverkehrs im Stadtgebiet Bremerhaven direkt an die städtische Tochtergesellschaft, die Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft, vergeben. Diese Form der Auftragsvergabe wird als Inhouse-Vergabe bezeichnet, da der Auftraggeber die Leistung direkt an ein Unternehmen vergibt, an dem er maßgeblich beteiligt ist, ohne ein offenes Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Der Vertrag deckt das gesamte Liniennetz in Bremerhaven sowie Verbindungen in den benachbarten Landkreis Cuxhaven ab. Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrags ist auf einen Zeitraum von rund 10 Jahren angelegt, um die langfristige Mobilität in der Region sicherzustellen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 BremÖPNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Stadt Bremerhaven“ im Gebiet der Stadt Bremerhaven mit abgehenden Linienabschnitten in das Gebiet des benachbarten Landkreises Cuxhaven. Der ÖDA beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen, geänderte Nahverkehrsplanungen oder andere veränderte Umstände anzupassen ist. Der Umfang beträgt etwa 4.483.873 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG (inkl. Anruf-Linientaxi, ALT). Der Betreiber wird mit der Verwaltung und der Erbringung der vom ÖDA umfassen Verkehrsdienste betraut. Dem Betreiber wird für das vorstehend beschriebene Bediengebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen des § 8a Abs. 8 PBefG erteilt.
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH