Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Dez. 2008

TED·363612-2026

Ingenieurleistungen für Fernmelde- und Informationstechnik am Beschleunigerkomplex FAIR

Hessen
Darmstadt, Germany·Veröffentlicht 28. Mai 2026
IngenieurdienstleistungenIT-DienstleistungenForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungIngenieurleistungenInformationstechnikFernmeldetechnikHoaiBauueberwachungForschungseinrichtung
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die FAIR GmbH beauftragt Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 53 für die technische Ausrüstung im Bereich Fernmelde- und Informationstechnik. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 6 bis 9 für den neuen Beschleunigerkomplex sowie zusätzliche Planungsleistungen für den bauzeitlichen Brandschutz. Es handelt sich um ein internationales Großforschungsvorhaben in Darmstadt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung eines neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR“ – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage. Gegenstand des Auftrages sind Ingenieurleistungen nach HOAI (2013), § 53, Leistungen der Technischen Ausrüstung für den Bereich Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen in Gebäudeteilen (und in der nicht öffentlichen Erschließung) im Rahmen der Vorbereitung der Realisierung und Realisierung des „Projektes FAIR“ über den zeitlichen und inhaltlichen Verlauf der Leistungsphase 6 und 7, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe über Leistungsphase 8, Objektüberwachung – Bauüberwachung bis zur Leistungsphase 9, Objektbetreuung. Zusätzlich umfasst der Auftrag die Planungsleistungen der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen der Leistungsphase 2-8, die sich aus den Anforderungen des bauzeitlichen Brandschutzes ergeben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) in Darmstadt plant den Bau eines neuen Teilchenbeschleunigers und sucht hierfür spezialisierte Ingenieure für die Fernmelde- und Informationstechnik. Die Experten sollen die technische Planung und Bauüberwachung für die IT-Infrastruktur in den Gebäuden und der Erschließung übernehmen, inklusive der Leistungsphasen 6 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Zusätzlich müssen Planungen für den Brandschutz während der Bauzeit erstellt werden. Da es sich um ein hochkomplexes internationales Forschungsprojekt handelt, ist eine fundierte Erfahrung in der technischen Gebäudeausrüstung zwingend erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Projekt FAIR, Technische Ausstattung Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen

Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung eines neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR“ – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage. Gegenstand des Auftrages sind Ingenieurleistungen nach HOAI (2013), § 53, Leistungen der Technischen Ausrüstung für den Bereich Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen in Gebäudeteilen (und in der nicht öffentlichen Erschließung) im Rahmen der Vorbereitung der Realisierung und Realisierung des „Projektes FAIR“ über den zeitlichen und inhaltlichen Verlauf der Leistungsphase 6 und 7, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe über Leistungsphase 8, Objektüberwachung – Bauüberwachung bis zur Leistungsphase 9, Objektbetreuung. Zusätzlich umfasst der Auftrag die Planungsleistungen der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen der Leistungsphase 2-8, die sich aus den Anforderungen des bauzeitlichen Brandschutzes ergeben.

CPV 71321000, 71323100
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Dez. 2008
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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