Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Niederspannungsanlage im Klärwerk Hannover
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.01.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtentwässerung Hannover - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt HannoverProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 24.12.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 862450-2025
- Verfahrensnummer
- f578a054-0570-4c21-aa71-532bf1fe1d21
- CPV-Codes
- 71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
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Kurzbeschreibung
Die Stadtentwässerung Hannover schreibt Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Niederspannungsanlage im Klärwerk Herrenhausen aus. Der Auftrag umfasst die Fachplanung Elektrotechnik sowie die Objektplanung für ein neues Technikgebäude inklusive PV-Anlage und Anbindung an bestehende Steuerungssysteme. Die Umsetzung ist bis zum vierten Quartal 2028 geplant, wobei zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI beauftragt werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Stadtentwässerung Hannover beabsichtigt die Erneuerung der Niederspannungsanlage im Klärwerk Hannover Herrenhausen. Inhalt des Projektes ist die Erstellung einer Stromversorgung für den biologischen Teil mit der Anbindung für die Notstrom-Anlage. Die Planung der Notstrom-Anlage ist nicht Gegenstand des Auftrags. Vom Auftrag umfasst ist die Erstellung des Gebäudes zur Unterbringung der Stromversorgung. Fachplanung Elektrotechnik - 2 x Trafos für das Zentralgebäude (630 kVA) - Redundante NS-Anlage für die Versorgung des Zentralgebäudes - Redundante NS-Anlage für die Verbraucher, die aktuell aus dem Alten Maschinenhaus versorgt werden - Planung einer PV-Anlage (auf Grundlage der städtischen Vorgaben, das auf Gebäude mit einer Grundfläche größer 50m² eine PV-Anlage installiert werden muss) - Verlegen des Datenpunktes aus dem im Alten Maschinenhaus in die neue Station. Objektplanung Gebäude - Errichtung eines Gebäudes geeignet für elektrotechnische Anlagen, inkl. Doppelboden, zur Aufnahme folgender Komponenten: - NS-Anlage für die NEA inkl. Steuerung.-Erz. und USV (10 Schränke) - NEA Steuerung (3 Schränke) - Datenpunktraum, bzw. Netzwerktechnik (3 Schränke) - 2 x Trafos für die NEA (2000 kVA) - MS-Anlage (12 Felder) - 2 x Trafos für das Zentralgebäude (630 kVA) - Redundante NS-Anlage für die Versorgung des Zentralgebäudes - NS-Anlage für die Verbraucher, die aktuell aus dem Alten Maschinenhaus versorgt werden (hier muss die Größenordnung noch definiert werden) - PV-Anlage Bei der Planung der Schalt- und Traforäume muss die Wartungszugänglichkeit und betriebliche Sicherheit entsprechend VDE berücksichtigt werden sowie eine ausreichende Belüftung der Räume und einen zuverlässigen Wärmeabtransport nach Außen auch unter Volllast gewährleistet werden. Zusätzlich dazu müssen die Fundamente für die NEA-Komponenten erstellt werden. Die Kosten werden auf 2,0 Mio. EUR geschätzt. Eine Umsetzung ist bis 4.Quartal 2028 beabsichtigt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Stadtentwässerung Hannover - Ingenieurleistung für die Erneuerung der Niederspannungsanlage Klärwerk Hannover: Technische Ausrüstung Elektrotechnik (ELT)
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen - Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) - Objektplanung Gebäude Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 465167-2026
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Stadtentwässerung Hannover - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover
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Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 24.12.2025 | Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Niederspannungsanlage im Klärwerk Hannover | Vergeben | JBjohn becker ingenieure GmbH & Co. KG | - |
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Hamburg · Offen · Frist 23.09.2026
Die Hamburger Energienetze GmbH vergibt losweise Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke in den Bereichen Stromversorgung sowie Erdgas- und Wasserstoffinfrastruktur in Hamburg. Die Leistungen umfassen Objekt- und Tragwerksplanung nach HOAI-Standard (Leistungsphasen 1 bis 8) im Gesamtwert von etwa 1,45 Millionen Euro. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
54 % ähnlichBau-, Maschinen- und EMSR-Technik für den Neubau eines Faulbehälters
Offen · Frist 05.11.2026
Die Stadt Langenhagen beschafft Bau-, Maschinen- sowie Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) für den Neubau eines Faulbehälters an der Zentralkläranlage. Der Auftrag ist einem Standort in Niedersachsen zugeordnet und umfasst ein Los. Die Frist endet am 5. November 2026 um 9:00 Uhr.
54 % ähnlichElektro-Fachplanung für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Nidderau-Heldenbergen
Bad Vilbel · Offen · Frist 13.10.2026
Beschafft werden Fachplanungsleistungen für die Elektrotechnik im Rahmen der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Nidderau-Heldenbergen. Auftraggeber ist das Interkommunale Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Nidderau. Der Leistungsumfang umfasst die Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie örtliche Präsenz und Kommunikation; das Honorar und die Qualität werden jeweils mit 50 Prozent gewichtet. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
53 % ähnlichNeubau eines 110 kV/20 kV Umspannwerks in Lohfelden
Kassel · Offen
Die Städtische Werke Netz + Service GmbH führt eine Markterkundung für den geplanten Bau eines Umspannwerks durch. Gesucht wird ein Generalunternehmer für die schlüsselfertige Realisierung inklusive baulicher Errichtung und technischer Installation im Zeitraum 2028 bis 2031. Ziel ist die Identifikation geeigneter Anbieter und technischer Lösungsansätze.
53 % ähnlichInstallation von elektrotechnischen Anlagen und Niederspannungsverteilung
München · Offen · Frist 24.09.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft schreibt die elektrotechnische Ausstattung für ein Forschungsobjekt in Rostock aus. Der Auftrag umfasst die Planung, Montage und Dokumentation von Niederspannungsanlagen, inklusive einer USV-Anlage mit 300 kVA sowie Sicherheitsbeleuchtung. Die Ausführung ist für den Zeitraum von Januar 2027 bis Mai 2028 geplant.
52 % ähnlichPlanung von Heizung, Lüftung, Sanitär und Gebäudeautomation für eine Grundschulerweiterung
Hanau · Offen · Frist 12.10.2026
Die Hanau Immobilien- und Baumanagement, ein Eigenbetrieb der Stadt Hanau, sucht Planungsleistungen für den Abbruch des Verwaltungsgebäudes sowie einen Ersatzneubau und den Ausbau der Nachmittagsbetreuung an der Eichendorffschule in Hanau-Großauheim. Beauftragt werden Leistungen der technischen Ausrüstung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphasen 2 bis 9, insbesondere für Trinkwasser, Entwässerung, Sanitär, Heizung, Lüftung und dezentrale Gebäudeautomation einschließlich provisorischer Sanitäranlagen während der Bauzeit. Die Planung soll ab Januar 2027 beginnen, der Baubeginn ist ab Sommer 2027 und die Fertigstellung bis Mitte 2029 vorgesehen; als Frist ist der 12. Oktober 2026 angegeben.
52 % ähnlichFachplanung technische Ausrüstung für den Neubau der Kläranlage Rammelfangen
Saarbrücken · Offen · Frist 05.10.2026
Der Entsorgungsverband Saar mit Sitz in Saarbrücken vergibt die Fachplanung der technischen Ausrüstung für den Neubau einer Kläranlage in Rammelfangen im Saarland. Die Planung umfasst nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 sowie eine Regenwasserbehandlung; vorgesehen sind Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphor-Elimination nach dem Biocos-Verfahren. Zur Einhaltung von Lärm- und Geruchsanforderungen soll die gesamte Anlage eingehaust werden; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
51 % ähnlichPlanungsleistungen für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen einer neuen Werkstatt
Hamburg · Offen · Frist 13.10.2026
Die Hamburger Stadtentwässerung, eine Anstalt öffentlichen Rechts, beschafft die vollständige Planung für die betriebsfertige Errichtung von Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen für den Neubau der Werkstatt VERA/KETA. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem eine zentrale Lüftungsanlage, Flächen- oder Deckenstrahlheizungen sowie die Erschließung im Außenbereich einschließlich der Umsetzung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders, eines Schlammfangs und weiterer Schächte. Der Auftrag wird in Hamburg ausgeführt; die Frist endet am 13. Oktober 2026.
51 % ähnlichPlanung einer Blitzschutzanlage für eine Kläranlage mit Gebäuden und Becken
Offen · Frist 28.09.2026
Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beschafft die Konzeptionierung einer Blitzschutzanlage für eine Kläranlage einschließlich der zugehörigen Gebäude und Becken. Der Auftrag ist der Region Niedersachsen zugeordnet; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichIngenieurleistungen zur Überwachung einer Wasseraufbereitungsanlage und Grundwassermonitoring 2027–2030
Biebesheim · Offen · Frist 21.09.2026
Die HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung, sucht ein Ingenieurbüro für Planungs- und fachgutachterliche Leistungen zur Überwachung und Optimierung einer Wasseraufbereitungsanlage mit Fördereinrichtungen sowie zum Grundwassermonitoring im Zeitraum 2027 bis 2029/2030. Der Auftrag umfasst Projekteinarbeitung, Arbeitssicherheitsüberprüfungen, Koordination und Dokumentation der laufenden Grundwassersanierung in der Region Hessen (NUTS-Code DE737). Die Bewerbungsfrist endet am 21. September 2026.
51 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: john becker ingenieure GmbH & Co. KG
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 19.06.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
257 vergleichbare Verfahren, davon 130 mit erfasstem Zuschlag · 101 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 440.820,89 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 17 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Ingenieurbüro W. Kloberdanz GmbH · Detmold
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Neher Butz Plus GmbH · Senden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PFI Planungsgemeinschaft GmbH · Hannover
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
VTG Straub Ingenieurges. mbH · Donzdorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH · Thür
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Gebrüder Peters Heilbronn GmbH · Talheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG · Halle
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Omexom Stiller GmbH · Ronnenberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
IBK Ingenieurbüro Kaya GmbH · Ludwigsburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Meyer Architekten · Stuttgart
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Niedersachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume in Hannover
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 15.04.2027
Auftragnehmer: N2M Architektur & Stadtplanung GmbH BDA +11 weitere
Vertragsschluss: 15.04.2025
Zuschlagswert: 750.000 EUR
- Rahmenvereinbarung für Objektplanung zur baulichen Weiterentwicklung von Schulen
Stadt Papenburg · Papenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.01.2028
Auftragnehmer: Ulpts Architekten GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 28.01.2025
Zuschlagswert: 1.300.000 EUR
- Rahmenvereinbarung für normgerechte Produktsicherheitsprüfungen und technische Bewertungen
Bundesnetzagentur · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2028
Auftragnehmer: cetecom advanced GmbH +1 weitere
Geschätzter Wert: 359.250,42 EUR
- Projektsteuerung für die Modernisierung von Autobahnbrücken
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.07.2028
Auftragnehmer: Drees & Sommer SE +2 weitere
Vertragsschluss: 14.07.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Fachliche Beratung zu Sicherheitsanalysen für Endlager und Standortauswahl
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
Vertragsschluss: 13.12.2024
Zuschlagswert: 7.000.000 EUR
- Verkehrswertermittlung und Berechnung von Entschädigungen für Infrastrukturmaßnahmen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.03.2029
Auftragnehmer: Büro Gontarski Immobiliensachverständige
Vertragsschluss: 24.04.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Multi- und Projektmanagement für Bauinvestitionen im Wohnungsbestand
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 02.09.2029
Auftragnehmer: Drees & Sommer SE
Vertragsschluss: 02.09.2024
Zuschlagswert: 35.453.121,33 EUR
- Planungsleistungen für den Erweiterungsneubau des Wasserwerks Alexandersfeld
EWE Netz GmbH · Oldenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.01.2030
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 1.500.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadtentwässerung Hannover - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover
30165 · Hannover
vergabestelle@bbt-kanzlei.de0511168473771 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRegierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@bbt-kanzlei.de051116847377
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:24 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 24.12.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 13:02 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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