Ingenieur- und Architektenleistungen zur Erschließung des Industriegebiets Hermesdorf III

Was wird ausgeschrieben
Die Marktstadt Waldbröl schreibt Ingenieur- und Architektenleistungen für die Erschließung des Gewerbe- und Industriegebiets „Hermesdorf III“ aus. Das Projekt umfasst den Straßenbau, die Renaturierung eines Gewässers inklusive ökologischer Ausgleichsmaßnahmen sowie die Erweiterung der Abwasseranlage. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen für Objektplanung und Tragwerksplanung.
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Die Marktstadt Waldbröl plant die Erschließung des Gebietes „Industriepark Hermesdorf III“ des Bebauungsplans Nr. 11F, Ortslage Hermesdorf. Zur Erschließung und Geländegestaltung des Plangebietes ist die Errichtung von Straßen, eine Renaturierung eines Gewässers mit ökologische Ausgleichsmaßnahmen und eine Erweiterung der bestehenden Abwasseranlage geplant. Zur Übernahme der erforderlichen Leistungen sucht die Marktstadt Waldbröl einen geeigneten Auftragnehmer, bzw. eine Bietergemeinschaft.
Die Marktstadt Waldbröl plant die Erschließung des neuen Industriegebiets „Hermesdorf III“ und sucht hierfür fachliche Unterstützung durch Ingenieure und Architekten. Das Vorhaben beinhaltet den Bau neuer Straßen, die ökologische Aufwertung eines Gewässers sowie die Anpassung der lokalen Abwasserinfrastruktur. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 deckt die Objektplanung für Verkehrsanlagen und Freianlagen ab, während Los 2 die Objektplanung für Ingenieurbauwerke und die Tragwerksplanung umfasst. Interessierte Unternehmen oder Bietergemeinschaften können sich für eines oder beide Lose bewerben.
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Marktstadt Waldbröl plant die Erschließung des Gebietes „Industriepark Hermesdorf III“ des Bebauungsplans Nr. 11F, Ortslage Hermesdorf. Zur Erschließung und Geländegestaltung des Plangebietes ist die Errichtung von Straßen, eine Renaturierung eines Gewässers mit ökologische Ausgleichsmaßnahmen und eine Erweiterung der bestehenden Abwasseranlage geplant. Zur Übernahme der erforderlichen Leistungen sucht die Marktstadt Waldbröl einen geeigneten Auftragnehmer, bzw. eine Bietergemeinschaft. Die erforderlichen Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Objektplanung Freianlagen & Verkehrsanlagen
Die Marktstadt Waldbröl plant die Erschließung des Gebietes „Industriepark Hermesdorf III“ des Bebauungsplans Nr. 11F, Ortslage Hermesdorf. Zur Erschließung und Geländegestaltung des Plangebietes ist die Errichtung von Straßen, eine Renaturierung eines Gewässers mit ökologische Ausgleichsmaßnahmen und eine Erweiterung der bestehenden Abwasseranlage geplant. Zur Übernahme der erforderlichen Leistungen sucht die Marktstadt Waldbröl einen geeigneten Auftragnehmer, bzw. eine Bietergemeinschaft. Die erforderlichen Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Los 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke & Fachplanung Tragwerksplanung.
Zuschlagskriterien
8 Kriterien- price45%
Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Be-rechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / nied-rigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.
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Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterla-gen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jewei-lige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Unterkriterien Punkte Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes: Erfahrung in der Verkehrs- und/oder Freianlagenplanung in Gewerbe- und/oder Industriegebieten (bis zu 40 Punkte) Erfahrungen in der Erbringung von Verkehrs- und/oder Freianlagenplanung in Gewerbe und/oder Industriegebieten 30 Erfahrungen mit Bauprojekten mit anrechenbaren Kosten von mindestens 10.000.000 EUR 10 Verwendung von Fördermitteln (bis zu 30 Punkte) Verwendung von Fördermitteln 20 in den letzten 8 Jahren 10 Qualifikation mindestens eines Mitglieds des Projektteams (bis zu 30 Punkte) Projektmanagement 20 Berufsbefähigung als Architekt*in und/oder Ingenieur*in 10 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagsertei-lung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.
- quality30%
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden untenstehende Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Das Konzept darf max. 7 (sieben) DIN-A4-Seiten umfassen und ist in Schriftgröße 11 in der Schriftart Arial abzufassen. Zusätzlich können max. 5 (fünf) bildliche/grafische/tabellarische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN- A4-Seite sein dür-fen. Sofern es notwendig erscheint, darf die Gesamtseitenanzahl mit den und auf Grund der bildlichen/grafischen/tabellarischen Darstellungen nicht 10 (zehn) DIN-A4-Seiten überschrei-ten. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich inner-halb der formalen Anforderungen bewegt. Das schriftliche Konzept ist als Word-Datei (DOCX.-Datei) und als PDF-Datei einzureichen. 2.3.3.1 Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts (Fokus auf Gewerbegebiets- und/oder Industriegebietsplanung), Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen und Dokumentation Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Planungs- und Baubeteiligten, Verantwortlichkeiten und Verfügbarkeiten, Renaturierung von Gewässern und ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Regenwasser- und Entwässerungsmanagement. Erwartet wird die Beantwortung der folgenden Fragestellungen im Konzept: • Wie stellen Sie die Einhaltung der von der Auftraggeberin bezeichneten Kostenmaß-gaben sicher? Schätzen Sie veranschlagten Kosten als angemessen ein und wo se-hen Sie auf Grundlage Ihrer Erfahrungswerte mögliche versteckte Kosten lauern? • Wie werden Sie die Belange des im bergischen Land erforderlichen Regenwasser- und Entwässerungsmanagements, der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und der Gewässerrenaturierung bei ihren Planungen berücksichtigen? Diese zur Hand gegebenen Fragen dienen der Konkretisierung der vorangestellten Fragestel-lungen. 2.3.3.2 Bewertung des Konzepts Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern der Auftraggeberin zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: 1. Umgang mit der Aufgabenstellung und Beantwortung der vorangestellten Fragen, 2. Fachliche Qualität, 3. Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen, 4. Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten, 5. Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unter-schiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die er-reichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bil-den die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunkt-zahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Entwicklung von projektspezifischen Lösungs-ansätzen“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamt-punktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl.
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Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen mindestens der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem von der Auftraggeberin zu bestimmenden Ort statt. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, wer-den die 5 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten. 2.3.4.1 Inhalt und Form der Präsentation Thema der Präsentation wird die Darstellung des Projektkonzeptes anhand der Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet: 1. Herangehensweise an das vorliegende Projekt, 2. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten, 3. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Projektkonzepts, 4. Identifizierung möglicher Problemquellen und -lösungen (insbesondere mit Bezug zu Regenwasser- und Entwässerungsmanagement), 5. Kommunikations- und Dokumentationsstrategie, 6. Renaturierung von Gewässern und ökologische Ausgleichsmaßnahmen. Folgende formalen Aspekte werden bewertet: 7. Qualität der Darstellung und der Visualisierung, 8. Rhetorik und Kommunikation, 9. Struktur, 10. Diskussion mit den Gremienmitgliedern. 2.3.4.2 Bewertung der Präsentation Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Präsentationen in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die er-reichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bil-den die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Präsentation“. Der Bieter, dessen Präsentation nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl er-reicht, erhält im Zuschlagskriterium „Präsentation“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wer-tungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zur am besten bewerteten Präsen-tation mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunkt-zahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrer Präsentation die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Projektkonzepts“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Ge-samtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl.
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Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Be-rechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.
- quality20%
Qualifikation des Projektteams Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrun-gen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterla-gen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Unterkriterien Punkte Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes: Erfahrung in der Erschlie-ßungsplanung zur Objektplanung in Gewerbe- und/oder Industriegebieten (bis zu 40 Punkte) Erfahrungen in der Erbringung von Objektplanungsleistungen für Ingenieur-bauwerke oder Tragwerksplanungsleistungen in Gewerbe und/oder Indust-riegebieten 30 Erfahrungen mit Bauprojekten mit anrechenbaren Kosten von mindestens 10.000.000 EUR 10 Verwendung von Fördermitteln (bis zu 30 Punkte) Verwendung von Fördermitteln 20 in den letzten 8 Jahren 10 Qualifikation mindestens eines Mitglieds des Projektteams (bis zu 30 Punkte) Projektmanagement 20 Berufsbefähigung als Architekt*in und/oder Ingenieur*in 10 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagsertei-lung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projekt-teams erhöht oder diese gleich bleibt.
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Schriftliches Konzept Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden untenstehende Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Das Konzept darf max. 7 (sieben) DIN-A4-Seiten umfassen und ist in Schriftgröße 11 in der Schriftart Arial abzufassen. Zusätzlich können max. 5 (fünf) bildliche/grafische/tabellarische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN- A4-Seite sein dür-fen. Sofern es notwendig erscheint, darf die Gesamtseitenanzahl mit den und auf Grund der bildlichen/grafischen/tabellarischen Darstellungen nicht 10 (zehn) DIN-A4-Seiten überschrei-ten. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich inner-halb der formalen Anforderungen bewegt. Das schriftliche Konzept ist als Word-Datei (DOCX.-Datei) und als PDF-Datei einzureichen. 2.3.3.1 Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts (Fokus auf Gewerbegebiets- und/oder Industriegebietsplanung), Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen und Dokumentation Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Planungs- und Baubeteiligten, Verantwortlichkeiten und Verfügbarkeiten, Auswirkungen der Objektplanung und Tragwerksplanung auf die Renaturierung von Gewässern und ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Regenwasser- und Entwässerungsmanagement. Bieter haben im ihrem schriftlichen Konzept die folgenden Fragen aufzugreifen und in den vorbezeichneten Aspekten zu beantworten: • Wie stellen Sie die Einhaltung der von der Auftraggeberin bezeichneten Kostenmaß-gaben sicher? Schätzen Sie veranschlagten Kosten als angemessen ein und wo se-hen Sie auf Grundlage Ihrer Erfahrungswerte mögliche versteckte Kosten lauern? • Wie werden Sie die Belange des im bergischen Land erforderlichen Regenwasser- und Entwässerungsmanagements, der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und der Gewässerrenaturierung bei ihren Planungen berücksichtigen? Diese zur Hand gegebenen Fragen dienen der Konkretisierung der vorangestellten Fragestel-lungen. 2.3.3.2 Bewertung des Konzepts Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern der Auftraggeberin zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: 1. Umgang mit der Aufgabenstellung und Beantwortung der vorangestellten Fragen, 2. Fachliche Qualität, 3. Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen, 4. Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten, 5. Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unter-schiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die er-reichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bil-den die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunkt-zahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Entwicklung von projektspezifischen Lösungs-ansätzen“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamt-punktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl.
- quality5%
Präsentation Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte der Präsenta-tion von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen mindestens der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem von der Auftraggeberin zu bestimmenden Ort statt. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, wer-den die 5 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten. 2.3.4.1 Inhalt und Form der Präsentation Thema der Präsentation wird die Darstellung des Projektkonzeptes anhand der Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet: 1. Herangehensweise an das vorliegende Projekt, 2. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten, 3. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Projektkonzepts, 4. Identifizierung möglicher Problemquellen und -lösungen (insbesondere mit Bezug zu Regenwasser- und Entwässerungsmanagement), 5. Kommunikations- und Dokumentationsstrategie, 6. Auswirkungen der Objektplanung und Tragwerksplanung auf die Renaturierung von Gewässern und ökologische Ausgleichsmaßnahmen. Folgende formalen Aspekte werden bewertet: 7. Qualität der Darstellung und der Visualisierung, 8. Rhetorik und Kommunikation, 9. Struktur, 10. Diskussion mit den Gremienmitgliedern. 2.3.4.2 Bewertung der Präsentation Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Präsentationen in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die er-reichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bil-den die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Präsentation“. Der Bieter, dessen Präsentation nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl er-reicht, erhält im Zuschlagskriterium „Präsentation“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wer-tungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zur am besten bewerteten Präsen-tation mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunkt-zahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrer Präsentation die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Projektkonzepts“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Ge-samtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl.
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung