Infrastrukturausbau Stromnetz und Glasfaser in St. Wendel
Was wird ausgeschrieben
Die Stadtwerke St. Wendel schreiben einen Rahmenvertrag für Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten aus. Der Auftrag umfasst den Ausbau der Strominfrastruktur sowie die Verlegung von FTTB-Leerrohren im Backbone- und Hausanschlussbereich für den Zeitraum 2026 bis 2029. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung nach VOB/A.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zum Infrastrukturausbau.
Die Stadtwerke St. Wendel suchen einen Partner für den Ausbau ihrer Infrastruktur im Stadtgebiet. Konkret geht es um Tiefbauarbeiten und das Verlegen von Stromkabeln sowie Glasfaser-Leerrohren (FTTB steht für Fiber to the Building, also Glasfaser bis ins Gebäude). Die Arbeiten finden im Zeitraum von 2026 bis 2029 statt und umfassen sowohl Haupttrassen als auch die Anbindung einzelner Häuser. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die Leistungen über einen längeren Zeitraum bei Bedarf abgerufen. Bewerber müssen die üblichen Nachweise für Tiefbauleistungen gemäß VOB/A vorlegen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Vollständige Einreichung aller geforderten Nachweise und Erklärungen
- Eignung gemäß VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Aufteilung in Lose
1 LotDie SSW-Stadtwerke St. Wendel Gmbh & Co. KG (nachfolgend AG) beabsichtigt im Zuge des synergetischen Netzausbaus folgende Arbeiten durchführen zu lassen: • Infrastruktur Ausbau im Gebiet der Kreisstadt St. Wendel in 2026 bis 2029 Die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung nach VOB/A § 4a EU beinhaltet alle Tiefbauarbeiten und Kabelverlegearbeiten zur Verlegung von Stromkabeln und FTTB-Leerrohren in den Backbone- und Haupttrassen sowie den Hausanschlüssen. Zu den Bauleistungen zählen u.a. Straßen-, Erd- und Tiefbauleistungen, insbesondere die Verlegung von Stromkabeln, Mikroleerrohren bzw. Mikrorohrverbänden, die Erstellung von Schachtbauwerken und Dokumentationsarbeiten. Die Abstimmung der Hausanschlüsse mit dem Gebäudeeigentümer erfolgt durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN). Der AN hat vor dem Beginn einer Maßnahme bei der zuständigen Verkehrsbehörde die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRA) zu beschaffen. Der AN kann die Leistung in offener oder geschlossener Bauweise ausführen. Erforderlich ist die Genehmigung des Straßenbaulastträgers. Mögliche erforderliche Änderungen des Ausführungsverfahrens während der Abwicklung sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des AN. Eine Vorgabe des AG zum Ausführungsverfahren ist in Einzelfällen möglich und begründet keine zusätzliche Vergütung. Das Standardgrabenprofil für die Verlegung in offener Bauweise ist wie folgt herzustellen: B x T = 0,3 x 0,65 m (lichte Maße von OK Oberfläche / Überdeckung = 0,55 m) Für breitere und tiefere Gräben sind im LV gesonderte Abrechnungsmodalitäten festgelegt. Die vorgegebenen Mindestlegeabstände der Netzrichtlinie sowie die Vorgaben von Baulastträgern und Behörden für alle gewählten Verlegeverfahren sind zwingend einzuhalten. Die Leistungen der Glasfasermontage beinhalten die erforderlichen Spleißarbeiten inkl. der Spleißplanungen, die Herstellung von GF-Muffen, die Anlieferung und Montage der erforderlichen Glasfaserverteilpunkte (Gf-VP) inkl. der techn. Ausrüstung dieser Verteiler sowie die betriebsfertige Herstellung aller vermarkteten Hausanschlüsse bis zum Glasfaserabschlusspunkt (Gf-AP) im Gebäude einschließlich des Hausanschlussmanagements. Die im LV aufgeführten Mengen gelten für das erste Vertragsjahr. Im Falle einer Ausübung der Verlängerungsoption durch den AG gemäß den vertraglichen Bestimmungen ist davon auszugehen, dass in den Jahren 2 und 3 jeweils vergleichbare Mengen anfallen. Für weitere Informationen wird auf die beigefügten Vergabeunterlagen, hier insbesondere auf Anlage 2.1 Baubeschreibung und Anlage 2.2 Leistungsverzeichnis verwiesen.
Zeitplan
- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung