Organisation und Durchführung von Informationsreisen für das BMWE-Markterschließungsprogramm 2027

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schreibt die Organisation von vier Informationsreisen für ausländische Einkäufer und Entscheidungsträger nach Deutschland aus. Die Reisen decken verschiedene Branchen wie Medizintechnik, Umwelttechnologien, Maschinenbau und Bildung ab. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt und umfasst die gesamte logistische sowie inhaltliche Planung der Delegationsreisen im Jahr 2027.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das BMWE-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Informationsreisen sind drei- bis fünftägige Reisen nach Deutschland von Einkäufern bzw. Entscheidungsträgern aus Wirtschaft und Politik eines bestimmten Ziellandes zu einem bestimmten Thema. Im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung haben kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland die Möglichkeit, ihr Leistungsangebot kostenfrei zu präsentieren und Referenzprojekte vorzustellen. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sucht Dienstleister für die Organisation von Informationsreisen im Rahmen des Markterschließungsprogramms für kleine und mittlere Unternehmen. Dabei werden ausländische Fachkräfte und Einkäufer nach Deutschland eingeladen, um sich über deutsche Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Medizintechnik, Umwelttechnologien, Maschinenbau und Bildung zu informieren. Die Ausschreibung ist in vier Lose unterteilt, die jeweils ein spezifisches Zielland oder eine Ländergruppe sowie ein Branchenthema abdecken. Die Dienstleister sind für die gesamte Planung und Durchführung der drei- bis fünftägigen Reisen verantwortlich, inklusive der inhaltlichen Gestaltung und der Betreuung der Delegationen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Vorlage der Eigenerklärung Russland (Art. 5k VO 2022/576)
- Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
- Erklärung nach § 21 Abs. 3 AEntG
- Zusicherung zur Einhaltung des Tariftreuegesetzes
- Nachweis der Bevollmächtigung bei Bietergemeinschaften
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine; Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellen kann. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Nach § 56 Abs. 2 VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Aufteilung in Lose
4 LoteInformationsreise nach Deutschland für Einkaufspersonal sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Moldau und Rumänien zum Thema Medizintechnik, digitale Gesundheit und Lösungen für Krankenhäuser Zielland: Moldau, Rumänien Branche: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Digital Health (Exportinitiative) Möglicher Veranstaltungsort: München Möglicher Termin: April 2027, in Anbindung an die Messe DMEA Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Informationsreise nach Deutschland für Einkaufspersonal sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Indonesien zum Thema Umwelt- und Kreislauftechnologien für Industrie und kommunale Infrastruktur Zielland: Indonesien Branche: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Nordrhein-Westfalen Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2027 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Informationsreise nach Deutschland für Einkaufspersonal sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda zum Thema Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen Zielland: Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania, Uganda Branche: Maschinen- und Anlagenbau Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland Möglicher Termin: Februar 2027, in Anbindung an die Messe Anuga FoodTec Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Informationsreise nach Deutschland für Einkaufspersonal sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Bahrain und Saudi-Arabien im Bereich Bildung / Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Zielland: Bahrain, Saudi-Arabien Branche: Bildung / Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Möglicher Veranstaltungsort: Frankfurt am Main, Karlsruhe Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2027 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Zuschlagskriterien
8 Kriterien- quality70%
Qualität des Umsetzungskonzept
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Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung