TED·317065-2026·Schließt in 11 Tagen

Informationsreise für irische Einkäufer im Bereich Energieinfrastruktur

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Eschborn, GermanyVeröffentlicht 8. Mai 2026
Auftragswert
~€90k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
9. Juni 2026
11 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das BAFA vergibt im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms die Organisation einer Informationsreise für Einkaufspersonal aus Irland im Bereich Energie und Energieinfrastruktur. Die Reise umfasst drei bis fünf Tage in Deutschland mit zwei Präsentationsveranstaltungen an thematisch geeigneten Orten. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, der Termin ist Oktober 2026 geplant. Zuschlagskriterien sind Qualität (70 %) und Preis (30 %).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das BMWE-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Informationsreisen sind drei- bis fünftägige Reisen nach Deutschland von Einkäufern bzw. Entscheidungsträgern aus Wirtschaft und Politik eines bestimmten Ziellandes zu einem bestimmten Thema. Im Rahmen von zwei Präsentationsveranstaltungen in thematisch geeigneten Regionen Deutschlands haben kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland die Möglichkeit, ihr Leistungsangebot kostenfrei zu präsentieren und Referenzprojekte vorzustellen. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt die Organisation einer Informationsreise für irische Einkäufer und Entscheidungsträger aus dem Bereich Energie und Energieinfrastruktur. Bei diesen Informationsreisen handelt es sich um drei- bis fünftägige Aufenthalte in Deutschland, bei denen deutsche kleine und mittlere Unternehmen ihre Leistungen und Referenzprojekte kostenfrei präsentieren können. Die Reise soll im Oktober 2026 stattfinden und umfasst zwei Präsentationsveranstaltungen an geeigneten Orten in Deutschland. Bieter müssen unter anderem Erklärungen zu den EU-Russland-Sanktionen, zu Ausschlussgründen nach GWB und zum Mindestlohn vorlegen.

Business ServicesTrade Promotion ServicesGovernmentExport ServicesEnergyExport PromotionBusiness MissionSme SupportEnergy SectorInternational TradeIrelandPublic Sector Services
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen (Verordnung EU 2022/576)
  • Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung nach § 19 MiLoG (Mindestlohn)
  • Erklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmerentsendegesetz)
  • Angebot in deutscher Sprache
  • Eintragung im Wettbewerbsregister

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine; Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellen kann. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Los 1 - Irland

Informationsreise nach Deutschland für Einkaufspersonal aus Irland im Bereich Energie / Energieinfrastruktur, ausgehend von den geplanten Investitionen in Ausbau und Modernisierung des Stromnetzes in Irland in den kommenden Jahren Zielland: Irland Branche: Energie / Energieinfrastruktur Möglicher Veranstaltungsort: zwei zentrale, thematisch für die deutsche Teilnehmerstruktur passende Orte in Deutschland Möglicher Termin: Oktober 2026 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

CPV 75131000Frist 9. Juni 2026360 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Qualität des Umsetzungskonzept

    70%
  • price

    Preis

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link