Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Komplettsanierung von Vorstellbalkonen
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben informiert über die bereits erfolgte Vergabe eines Auftrags zur Komplettsanierung von Vorstellbalkonen. Es handelt sich um eine nachträgliche Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A. Der Auftrag wurde bereits erteilt.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat einen Auftrag zur Komplettsanierung von Vorstellbalkonen vergeben. Diese Bekanntmachung dient lediglich der Information über den bereits erfolgten Zuschlag, wie es bei öffentlichen Aufträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) vorgeschrieben ist. Da der Auftrag bereits vergeben wurde, ist eine Teilnahme an dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Es handelt sich um eine rein informative Mitteilung über ein abgeschlossenes Vergabeverfahren.
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: servicebund