Infliximab subkutan - Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V
Die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Krankenkassen schließen Rabattverträge für das Biologikum Infliximab (subkutane Injektion) im Open-House-Verfahren ab. Das Verfahren ermöglicht allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Beitritt zu einheitlichen Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate (01.06.2026 bis 31.05.2028). Ein Beitritt ist jederzeit während der Laufzeit möglich.
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Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Infliximab (Darreichungsform zur subkutanen Injektion) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.06.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf/Ablauf der Marktexklusivität vor dem o.g. Enddatum endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs/der Marktexklusivität. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff bzw. die verfahrensgegenständliche Wirkstoffkombination werden die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
- Pharmazeutisches Unternehmen mit Hersteller- oder Inverkehrbringer-Erlaubnis
- Nachweis der Berechtigung zur Arzneimittelzulassung für Infliximab
- Nachweis gewerblicher Schutzrechte oder Berechtigung zum Inverkehrbringen des Wirkstoffs
- Glaubhaftmachung der Absicht, das Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anzubieten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Infliximab (Darreichungsform zur subkutanen Injektion) im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Mai 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung