Infliximab-Rabattverträge für gesetzliche Krankenkassen (intravenöse Anwendung)
Die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Kassen schließen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Biologikum Infliximab (intravenöse Darreichungsform) im Open-House-Verfahren. Das Verfahren ermöglicht allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Beitritt zu einheitlichen Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate (01.06.2026 bis 31.05.2028), ein Beitritt ist jederzeit innerhalb der Laufzeit möglich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Infliximab (Darreichungsform zur intravenösen Anwendung) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.06.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
- Pharmazeutisches Unternehmen mit Infliximab-Zulassung oder entsprechender Bereitschaft zum Inverkehrbringen
- Nachweis der Arzneimittelzulassung für den Wirkstoff Infliximab (intravenöse Anwendung)
- Bereitschaft zur Teilnahme am Open-House-Verfahren mit einheitlichen Konditionen
- Keine Exklusivitätsvereinbarung erforderlich
- Eignung nach § 130a Abs. 8 SGB V
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Infliximab (Darreichungsform zur intravenösen Anwendung) im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Mai 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung