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Indikatorenentwicklung für Gewässergesundheit und One-Health-Ansatz mit Daten der Umweltprobenbank

UmweltbundesamtDessau-Roßlau, GermanyVeröffentlicht 7. Mai 2026
Auftragswert
~€850k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Juni 2026
10 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Umweltbundesamt vergibt einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag zur Entwicklung übergreifender Indikatoren für die Gewässergesundheit und einen integrierten One-Health-Ansatz. Die bestehenden Gewässerdaten der Umweltprobenbank des Bundes sollen mittels Flächen- und Trendanalysen ausgewertet und in einem webbasierten Dashboard visualisiert werden. Das Projekt dient als Grundlage für Umwelt- und Gesundheitspolitik auf nationaler und europäischer Ebene.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) archiviert seit Mitte der 1990er Jahre systematisch Gewässerproben. Sie nutzt standardisierte Probenahmeprotokolle für limnische Ökosysteme und eine weltweit einzigartige kontinuierliche Kühlkette mit Flüssigstickstoff-lagerung unter −150 °C. Diese Ultra-Tiefkühlung gewährleistet die langfristige Integrität chemischer und molekularer Komponenten, selbst in jahrzehntealten Proben. Zum Analy-sespektrum gehören chemische Untersuchungen bekannter und neu auftretender Schad-stoffe mittels Target-, Non-Target- und wirkungsbasierter Verfahren sowie Omics-Technologien wie Metabarcoding, Metagenomik und Transkriptomik zur Analyse biologi-scher Vielfalt und chemischer Wirkmechanismen. . Gewässer erfüllen zentrale regulierende Funktionen für Stoffkreisläufe, Biodiversität und Nährstoffverfügbarkeit und liefern zugleich materielle und immaterielle Leistungen für menschliche Existenz, Wirtschaft und gesellschaftliche Lebensqualität. Integrierte Ansätze zur gemeinsamen Betrachtung von Umwelt- und Gesundheitsaspekten werden seit den 1970er Jahren diskutiert und waren Teil der Gründungsidee der UPB. Seitdem erfolgt eine systematische Langzeitbeprobung von Ökosystemen und Humankollektiven zur Doku-mentation von Umwelt- und Gesundheitsentwicklungen. . Bislang werden UPB-Umweltdaten jedoch vor allem für Chemikalienmonitoring und regulatorische Fragestellungen genutzt. Ein integrierter Ansatz fehlt weitgehend. Gewässerindikatoren konzentrieren sich derzeit überwiegend auf klassische chemische und biologi-sche Parameter, etwa Konzentrationen einzelner Stoffe. One-Health-Aspekte wie wasser-assoziierte Pathogene, antimikrobielle Resistenzgene oder indirekte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden bislang nur begrenzt berücksichtigt, gewinnen jedoch politisch und wissenschaftlich zunehmend an Bedeutung. . One Health Ansätze gewinnen an politischer Bedeutung, um ein Verständnis des Zusammenhangs von Umwelt-, Tier- und menschlicher Gesundheit zu generieren, aber auch für die Vermittlung des Vorsorgegedankens und Maßnahmen in der Umweltpolitik. . Das Projekt entwickelt ein Konzept, um die umfangreichen Gewässerdaten der UPB für eine integrierte Bewertung lebenswerter Gewässer für Mensch und Umwelt – auch im historischen Kontext – nutzbar zu machen. Dabei wird die Komplexität von Ökosystemen berücksichtigt, einschließlich multipler Einflussfaktoren, natürlicher Dynamiken und möglicher alternativer stabiler Zustände. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung übergreifender Indikatoren für Gewässergesundheit und One Health. Dafür werden bestehende Indikatoren aus Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutz genutzt und um neue, integrative Indikatoren ergänzt. Die Daten der UPB werden anhand dieser Indikatoren mithilfe von Flächen- und Trendanalysen aus-gewertet. Für die Visualisierung und Kommunikation der Ergebnisse wird ein webbasier-tes Dashboard entwickelt. Das Projekt ermöglicht so eine ganzheitliche Bewertung von Wechselwirkungen zwischen Gewässerökosystemen und menschlicher Gesundheit auf Basis von UPB-Umweltdaten, ohne direkte Verknüpfung mit Humandaten. . Das Projekt ist primär auf UPB-Binnengewässer ausgerichtet, soll aber Modellcharakter für Anwendungen auf Küsten- und terrestrische Systeme der UPB sowie für weitere Gewässer haben. Die entwickelten Gewässerindikatoren schaffen eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Umwelt- und Gesundheitspolitik auf nationaler und europäischer Ebene. Gewässerdaten können so als multifunktionale Ressource, beispielsweise zur Frühwarnung (RKI, ECDC), zur Risikobewertung (BfR, EFSA, ECHA), zur Umwelt- und Ökosystembewertung (UBA, EEA, ETC) und für Forschung an den Schnittstellen der Umweltbeobachtung mit den Chemikaliengesetzen (PARC) genutzt werden. Das Projekt unterstützt EU-Strategien zur nachhaltigen Chemikalienpolitik, zum Biodiversitätsschutz und zum integrierten Gewäs-sermanagement.

VergabeHero-Einschätzung

Das Umweltbundesamt beauftragt die Entwicklung von Indikatoren zur Bewertung der Gewässergesundheit unter dem One-Health-Aspekt – also der Verknüpfung von Umwelt-, Tier- und menschlicher Gesundheit. Die vorhandenen jahrzehntelangen Gewässerdaten der Umweltprobenbank des Bundes sollen dafür ausgewertet und mit neuen, integrativen Indikatoren versehen werden. Ein webbasiertes Dashboard soll die Ergebnisse für Politik und Fachöffentlichkeit zugänglich machen. Das Projekt hat Modellcharakter für andere Gewässer sowie Küsten- und terrestrische Systeme und unterstützt EU-Strategien zur Chemikalienpolitik, zum Biodiversitätsschutz und zum Gewässermanagement.

Research and DevelopmentEnvironmental ServicesIT ServicesGovernmentEnvironmental ProtectionHealthcareEnvironmental MonitoringWater QualityOne HealthIndicator DevelopmentData VisualizationEnvironmental ResearchDashboard Development
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Erfahrung in der Entwicklung von Umweltindikatoren
  • Fachkenntnisse in Gewässerökologie und limnischen Systemen
  • Kompetenz in Datenanalyse und statistischen Methoden
  • Know-how in webbasierter Dashboard-Entwicklung
  • Erfahrung mit One-Health-Ansätzen oder integrierter Umwelt- und Gesundheitsbewertung
  • Referenzen aus vergleichbaren Forschungsprojekten im öffentlichen Sektor
  • Kenntnisse in Omics-Technologien oderwirkungsbasierten Verfahren

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen. Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000One Health in der Praxis - Indikatorenentwicklung und Bewertung mit Gewässerdaten der Umweltprobenbank (1H-ESB Water)

Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Entwicklung übergreifender Indikatoren für die Gesundheit der Gewässer sowie eines integrierten One Health Ansatzes. Dafür ist es erforderlich, aussagekräftige Verfahren für Flächen- und Trendvergleiche der untersuchten Gewässer und ihre Bewertung, Visualisierung und Beschreibung in einem online-basierten Dashboard zur Information der allgemeinen und Fachöffentlichkeit sowie der Politik zu entwickeln. . In dem geplanten Projekt stehen den Auftragnehmenden (AN) sämtliche Umweltdaten der UPB für eine übergreifende Bewertung der Entwicklung der Gesundheit der Gewässer zur Verfügung. Das Vorhaben hat direkte Bezüge zu den existierenden Daten der UPB, es gibt darüber hinaus auch konzeptionelle Schnittstellen zu dem Projekt TrendDNA der UPB (2026-29). Direkte Vergleiche zwischen der chemischen Belastung der Proben der Humankollektive und der Umweltproben der UPB sind nicht Teil der Leistung. Im Einzelnen sind folgende Arbeistpakete zu bearbeiten: - AP 1: Projektmanagement, Kommunikation und Feinkonzept - AP 2: Untersuchungskonzept zur Ableitung von Indikatoren und statistischen Verwertung der UPB-Daten - AP 3: Bewertung und datenwissenschaftliche Analyse - AP 4: Dashboard-Entwicklung - AP 5: Analyse von Pathogenen in Proben der UPB - AP 6: Synthese und Wissenstransfer - Berichterstattung . Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

CPV 90711300, 90711500, 90733100Frist 8. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien (insbesondere Umsetzungsvorschläge, fachliche Ausführungen zum Vorgehen sowie zur Arbeitsplanung hinsichtlich der Arbeitspakete 1-6) ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag). Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes. . Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführt.

  • price

    Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link