Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: d.velop AG

Auftragswert

€756k

Zuschlag am

21. Mai 2026

TED·399657-2026

Implementierung und Dienstleistungen für eAkte-System (d.velop)

IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungEakteSoftware ImplementierungOeffentliche VerwaltungDigitalisierungD Velop
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt einen Dienstleistungsvertrag für die Implementierung der Softwarelösung d.velop documents sowie weiterer Module aus. Das Projekt ist auf eine Laufzeit von 24 Monaten ausgelegt. Es handelt sich um eine direkte Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

eAkte Dienstleistungsvertrag Projekt ab 2026

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Stuttgart plant die Einführung einer elektronischen Aktenführung (eAkte) auf Basis der Software von d.velop. Der Auftrag umfasst die technische Implementierung der Software sowie die Bereitstellung begleitender Dienstleistungen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Da es sich um eine spezifische Softwarelösung handelt, erfolgt die Vergabe direkt an den entsprechenden Dienstleister. Das Projekt ist ein zentraler Baustein für die Digitalisierung der städtischen Verwaltungsprozesse in Stuttgart.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000eAkte Dienstleistungsvertrag Projekt ab 2026

Implementierung von d.velop documents und weiteren Modulen der Fa. d.velop. Dazu soll ein Dienstleistungsvertrag geschlossen werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.

CPV 48000000720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Bruttopreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an d.velop AG · €756k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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