Implementierung und Betrieb von Systemen zur Angriffserkennung (Cybersecurity)
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Implementierung und den Betrieb von Systemen zur Angriffserkennung aus. Das Projekt umfasst IT-Dienstleistungen zur Stärkung der Cybersicherheit mit einem geschätzten Auftragswert von rund 26,5 Millionen Euro. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens.
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Implementierung und Betrieb von Systemen zur Angriffserkennung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Einführung und den laufenden Betrieb von IT-Systemen zur Erkennung von Cyberangriffen. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur des Unternehmens besser vor Sicherheitsbedrohungen zu schützen. Der Auftrag umfasst sowohl die technische Implementierung als auch die langfristige Betreuung der Systeme. Da es sich um ein hochsensibles IT-Projekt handelt, ist eine hohe fachliche Expertise im Bereich Cybersecurity erforderlich. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags liegt bei etwa 26,5 Millionen Euro.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§ 19 MiLoG)
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (§ 22 LkSG)
- Nachweise zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB bei Bedarf
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt.
Aufteilung in Lose
1 LotImplementierung und Betrieb von Systemen zur Angriffserkennung
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
s. Kap. 4 der A01_SzA_Verfahrensbedingungen
- price50%
Preis
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung