Prüfung von Tragsystemen für Seilhängeleuchten im Stadtgebiet München

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt München schreibt die sicherheitstechnische Überprüfung von Tragsystemen für Seilhängeleuchten aus. Ziel ist die Freigabe der Mauerbolzen und Aufhängungen für die Umrüstung auf LED-Technik. Die Prüfung muss zerstörungsfrei erfolgen.
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Im Zug der stadtweiten LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung werden auch die Leuchten an Tragseilen auf LED umgestellt. Hierzu wird im Vorfeld das Tragsystem inklusive der Mauerbolzen begutachtet und für den anstehenden Leuchtentausch freigegeben.
Die Landeshauptstadt München plant eine stadtweite Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Im Rahmen dieses Projekts müssen bestehende Seilhängeleuchten, die an Mauerbolzen befestigt sind, auf ihre Tragfähigkeit hin überprüft werden. Der Auftrag umfasst die zerstörungsfreie Begutachtung der Tragsysteme, um sicherzustellen, dass diese für die neuen, schwereren LED-Leuchten geeignet sind. Es handelt sich um eine technische Dienstleistung zur Vorbereitung der eigentlichen Umbauarbeiten im Stadtgebiet.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Erklärung zu Interessenkonflikten
- Einhaltung der Formvorschriften für die Angebotsabgabe
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotIm Zug der stadtweiten LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung werden auch die Leuchten an Tragseilen auf LED umgestellt. Hierzu wird im Vorfeld das Tragsystem inklusive der Mauerbolzen begutachtet und für den anstehenden Leuchtentausch freigegeben.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price80%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- quality20%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung