Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Canon Europa N.V.

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

23. Juni 2026

TED·432451-2026

Beschaffung eines iLine-Steppers für Forschungszwecke

Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Fraunhofer-Gesellschaft schreibt die Lieferung eines iLine-Steppers für den Standort Chemnitz aus. Es handelt sich um eine Einzelbeschaffung eines hochspezialisierten Geräts für die Halbleiterfertigung. Das Verfahren wird im Verhandlungsverfahren durchgeführt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

iLineStepper (ENAS-02.1)

VergabeHero-Einschätzung

Die Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen spezialisierten iLine-Stepper für ihre Forschungseinrichtung in Chemnitz. Ein iLine-Stepper ist ein hochpräzises Gerät, das in der Halbleiterindustrie verwendet wird, um Strukturen mittels Licht auf Wafer zu übertragen. Da es sich um eine Einzelbeschaffung handelt, liegt der Fokus bei der Auswahl neben dem Preis vor allem auf der technischen Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeitsaspekten. Das Gerät ist für den Einsatz im Bereich der Mikrosystemtechnik vorgesehen.

Forschung und EntwicklungLabor- und MessgeräteForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungHalbleitertechnikForschung Und EntwicklungLaborausstattungMikrosystemtechnikHochtechnologie
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000iLineStepper (ENAS-02.1) - PR1008015-3340-P

1 pc. iLineStepper

CPV 31712330
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Nachhaltigkeit

    10%
  • quality

    Technische Ausführung

    55%
  • price

    Preis

    35%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Canon Europa N.V.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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