Breitbandausbau mittels Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Wurmsham und Neufraunhofen
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinden Wurmsham und Neufraunhofen schreiben den flächendeckenden Gigabitausbau ihrer unterversorgten Gebiete im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells aus. Das Projekt ist in zwei Lose unterteilt und wird durch Fördermittel der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 unterstützt. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils 2555 Tage, was etwa sieben Jahren entspricht.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ausschreibung Breitband Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Wirtschaftlichkeitslücke 2.0
Die Gemeinden Wurmsham und Neufraunhofen suchen einen Telekommunikationsanbieter für den Ausbau einer leistungsfähigen Glasfaser-Infrastruktur. Da der eigenwirtschaftliche Ausbau in diesen Gebieten für Unternehmen aktuell nicht rentabel ist, wird das sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell genutzt: Der Staat übernimmt die Differenz zwischen den Investitionskosten und den erwarteten Erträgen, um den Ausbau dennoch zu ermöglichen. Das Projekt ist in zwei Lose für die jeweiligen Gemeinden aufgeteilt und zielt auf eine flächendeckende Gigabit-Versorgung ab. Interessierte Unternehmen müssen eine detaillierte Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke vorlegen, wobei der Preis für diese Lücke das wichtigste Zuschlagskriterium darstellt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Fristgerechte Einreichung sämtlicher geforderter Eigenerklärungen
- Vollständigkeit der Eigenerklärungen gemäß Abschnitt III, IV und V des Formulars
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 56 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteEin Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- cost90%
Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala festgelegt. Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality5%
Der Bieter hat mit seinem Angebot im Angebotsblatt unter Ziffer 2 die Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten anzugeben. Der Bieter mit dem geringsten Ausbauzeitraum erhält 5 Punkte. Bei doppelter Ausbauzeit des Bestbieters werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
- quality5%
Im Angebotsblatt ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder die volle Punktzahl, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
- cost90%
Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala festgelegt. Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality5%
Der Bieter hat mit seinem Angebot im Angebotsblatt unter Ziffer 2 die Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten anzugeben. Der Bieter mit dem geringsten Ausbauzeitraum erhält 5 Punkte. Bei doppelter Ausbauzeit des Bestbieters werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
- quality5%
Im Angebotsblatt ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder die volle Punktzahl, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung