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Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke und Umbau der L 22 in Rostock

Mecklenburg-Vorpommern
Rostock, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenPlanungsleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenIngenieurbauVerkehrsplanungOeffentliche InfrastrukturHoai PlanungStrassenbauBrueckenbau
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
14. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke (BW 102) sowie den Umbau der L 22 aus. Der Auftrag umfasst Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung gemäß HOAI. Das Projekt erstreckt sich über einen sehr langen Zeitraum von über 10 Jahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt, plant den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke (BW 102) im Zuge der L 22 über die Warnow. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, die eine Warnowquerung aus 2 Teilbauwerken festlegt. In diesem Zuge sind die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk selbst sowie die auf beiden Seiten vorgelagerten Streckenabschnitte bis zu den Anschlussknoten West und Ost zu planen und zu erneuern. Dabei sind sowohl 2 KFZ- Fahrstreifen stadteinwärts und 2 KFZ- Fahrstreifen stadtauswärts als auch beidseitige Geh- und Radwege zu berücksichtigen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Rostock plant den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke über die Warnow, die aus zwei Teilbauwerken bestehen soll. Der Auftrag umfasst die umfassende Planung der Ingenieurbauwerke, der Tragwerke sowie der angrenzenden Verkehrsanlagen inklusive Geh- und Radwegen. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt handelt, ist die Beauftragung über einen Zeitraum von rund 11 Jahren angelegt. Bieter müssen fundierte Erfahrungen in der Objekt- und Tragwerksplanung für öffentliche Verkehrsinfrastruktur nachweisen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001IBW, TWP, VA - Bw 102, Ersatzneubau Vorpommernbrücke sowie Umbau L 22

Gegenstand des Verfahrens ist die Beauftragung folgender Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (für die Objekte 1-7: Leistungsphasen 1-4, 6, für Objekt 8: Lph. 1-6) Fachplanung Tragwerksplanung (für die Objekte 1-7: Leistungsphasen 2, 3 und 6) Objektplanung Verkehrsanlagen (zeitlich gestaffelte Objektbildung - Objekt A = gesamte Verkehrsanlage: Leistungsphasen 1-3, Objekte B +C jeweils Leistungsphasen 4-6) gemäß HOAI Besondere Leistungen zu den Leistungsbildern in den jeweiligen Leistungsphasen Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt entsprechend dem mehrjährigen Planungs- und Realisierungshorizont des Vorhabens abschnittsweise und optional in mehreren Stufen. Zunächst werden die für den aktuellen Planungsstand erforderlichen Leistungen im Rahmen eines Grundauftrags (Stufe I) beauftragt. Der Grundauftrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Objekte 1-7, die Leistungsphase 2 der Fachplanung Tragwerksplanung für die Objekte 1-7, die Leistungsphasen 1-3 für die Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Besondere Leistungen zu den jeweiligen Leistungsbildern der Leistungsphasen. Die weiteren Leistungsstufen (II-VIII) sind nicht Bestandteil des Grundauftrags und werden in Abhängigkeit vom Planungsfortschritt, den Ergebnissen des Plan(rechts-/feststellungs)verfahrens sowie der haushalterischen Absicherung gesondert beauftragt (=optionale Leistungen).

CPV 71322300, 71327000, 71320000, 713225004015 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Besonderen Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.

    60%
  • price

    Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Besonderen Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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