Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG

Auftragswert

€693k

Zuschlag am

21. Mai 2026

TED·353078-2026

Hygieneservice und Hygienedienstleistungen für städtische Objekte

Nordrhein-Westfalen
Alsdorf, Germany·Veröffentlicht 22. Mai 2026
Reinigungs- und HygienedienstleistungenÖffentliche VerwaltungHygieneserviceGebaeudereinigungOeffentliche VerwaltungDienstleistungenFacility Management
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Alsdorf schreibt Hygienedienstleistungen für ihre städtischen Objekte aus. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Bereitstellung und Wartung von Hygieneprodukten sowie entsprechende Serviceleistungen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne explizite Eignungsanforderungen in der Bekanntmachung.

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Hygieneservice und Hygienedienstleistungen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Alsdorf sucht einen Dienstleister für die Durchführung von Hygienedienstleistungen in verschiedenen städtischen Gebäuden. Dabei geht es um die Ausstattung und Instandhaltung von sanitären Anlagen, um einen hygienischen Standard in den öffentlichen Einrichtungen sicherzustellen. Der Auftrag wird als offenes Verfahren ausgeschrieben, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Da keine spezifischen Eignungsanforderungen genannt wurden, ist das Verfahren für Unternehmen der Reinigungs- und Hygienebranche zugänglich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Hygieneservice und Hygienedienstleistungen, städtische Objekte

Hygieneservice und Hygienedienstleistungen

CPV 85140000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG · €693k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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