TED·426052-2026·Schließt in 30 Tagen

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 25 Hybrid-Inkubatoren

Universitätsklinikum MünsterMünster, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€1.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
21. Juli 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Universitätsklinikum Münster schreibt die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von 25 Hybrid-Inkubatoren im Rahmen einer Vereinbarung aus. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von 1080 Tagen und dient der Sicherstellung der Patientenversorgung. Die Beschaffung berücksichtigt dabei die spezifischen baulichen Gegebenheiten des Klinikums.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Universitätsklinikum Münster (UKM) ist eines der größten Krankenhäuser Deutschlands, in dessen Einrichtungen jährlich rund 58.000 Patienten stationär und 475.500 Patienten ambulant behandelt werden. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybrid-Inkubatoren für das Universitätsklinikums Münster (im weiteren Verlauf zur besseren Lesbarkeit als AG bezeichnet). Die Neubeschaffung soll die Patientenversorgung auf universitärem Niveau sicherzustellen und die baulichen Besonderheiten (dezentrale Gebäudestruktur, Station in Türmen) berücksichtigen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Universitätsklinikum Münster sucht einen Lieferanten für insgesamt 25 Hybrid-Inkubatoren, die im Rahmen einer dreijährigen Vereinbarung beschafft werden sollen. Hybrid-Inkubatoren sind spezielle medizinische Geräte für die Intensivpflege von Neugeborenen, die sowohl als geschlossener Brutkasten als auch als offene Wärmeeinheit genutzt werden können. Der Auftrag umfasst neben der reinen Lieferung auch die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme der Geräte vor Ort. Die Ausschreibung richtet sich an Medizintechnik-Anbieter, die in der Lage sind, die hohen Anforderungen eines universitären Klinikbetriebs zu erfüllen.

Medizinische GeräteKlinikbedarfGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungMedizintechnikKlinikbedarfRahmenvereinbarungNeonatologieOeffentliche Ausschreibung
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (keine Insolvenz)
  • Nachweis der Integrität (keine Verurteilungen wegen Betrugs oder Korruption)
  • Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften
  • Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften
  • Nachweis über ordnungsgemäße Erfüllung früherer öffentlicher Aufträge

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Hybridinkubatoren

Das Universitätsklinikum Münster schreibt die schrittweise von Hybrid-Inkubatoren aus. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 25 Hybrid-Inkubatoren geschlossen werden. Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der im Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführten Geräte. Achtung: Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den in den Vergabeunterlagen genannten Mengenangaben das maximal mögliche Austauschpotenzial verdeutlichen sollen. Daraus ergeben sich keine Abnahmeverpflichtungen der aufgeführten Mengen während der Vertragslaufzeit. Das Angebot ist grundsätzlich als Kaufangebot zu formulieren. Wir weisen darauf hin, dass es im Verlauf der Rahmenvereinbarung zu einer Finanzierung bestellter Kontingente über unseren Leasingpartner kommen kann. Schnittstellen Sämtliche Besonderheiten und Schnittstellenthemen zur IT, z. B. DICOM, Fernwartung, Updates, Upgrades, sind mit dem AG im Vorfeld zu koordinieren. Qualität Die anzubietenden Geräte/Systeme müssen auf die zu erwartenden Aufgaben der ausgewiesenen Funktionsbereiche ausgerichtet sein. Für den Einsatz sind alle sicherheitsrelevanten und geräte-technischen Vorkehrungen zu treffen. Alle Komponenten sind entsprechend der an den Klinik-Betrieb gestellten Hygieneanforderungen auszuführen. Sichtbare und berührbare Teile müssen leicht zu reinigen sein. Oberflächen dürfen sich durch die Verwendung krankenhausüblicher Desinfektionsmittel nicht verändern (angegriffen werden, verfärben o, ä.). Es ist davon auszugehen, dass alle in den Listen des VAH und des RKI aufgelisteten Mittel zum Einsatz kommen. Sind vom RKI geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel und -verfahren für eine Position nicht anzuwenden, so ist dieses bei Angebotsabgabe anzuzeigen. Gesetze und Bestimmungen Alle Geräte/Systeme müssen den geltenden Anforderungen, wie Normen und Richtlinien, in der EU genügen. Nationale Grenzwerte sind einzuhalten. Bei Inbetriebnahme müssen die Geräte/Systeme vollumfänglich der MDD/MDR entsprechen. Eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich. Die Regeln für Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Sind nach den gesetzlichen Bestimmungen für Anlagensysteme oder Einzelkomponenten, vor der ersten Inbetriebnahme am Aufstellungsort oder bereits im Werk, Sachverständigenabnahmen vor-geschrieben, so hat der AN diese frühzeitig dem AG anzukündigen. Die Kosten für diese Prüfungen trägt der AN.

CPV 33152000Frist 21. Juli 20261080 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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