Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

2. Juni 2023

TED·435810-2026

Bauleistungen für Ingenieurbauwerke zur Elektrifizierung der Eifelstrecke

DB Netz AG (Bukr 16)Frankfurt Main, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt Bauleistungen für Ingenieurbauwerke (KIB) im Rahmen der Elektrifizierung der Eifelstrecke zwischen Ehrang und Nettersheim aus. Es handelt sich um ein spezifisches Los für den Streckenabschnitt zwischen Kilometer 141,601 und 163,000. Das Projekt dient der Modernisierung und Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

HWK Elektrifizierung Eifelstrecke 2631 (Ehrang – Nettersheim) - Bauleistungen KIB

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung der Eifelstrecke, einer wichtigen Bahnverbindung zwischen Ehrang und Nettersheim. Im Rahmen dieses Projekts werden Bauleistungen für Ingenieurbauwerke (KIB) ausgeschrieben, die unter anderem Brücken, Durchlässe oder Stützmauern umfassen können. Der Auftrag konzentriert sich auf einen spezifischen Streckenabschnitt und ist Teil der umfassenden Modernisierung der Bahninfrastruktur in dieser Region. Da es sich um eine Modifikation oder Fortführung bestehender Bauvorhaben handelt, ist eine hohe technische Expertise im Bereich Bahnbau erforderlich.

BauleistungenVerkehrsinfrastrukturVerkehrÖffentliche InfrastrukturBahnbauSchieneninfrastrukturIngenieurbauElektrifizierungBauleistungen
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Los 4 - Bauleistungen KIB *2631* km 141,601 - 163,000

Los 4 - Bauleistungen KIB *2631* km 141,601 - 163,000

CPV 45221112
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2023
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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