Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

2. Juni 2023

TED·388090-2026

Bauleistungen für Ingenieurbauwerke zur Elektrifizierung der Eifelstrecke

Rheinland-Pfalz
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 5. Juni 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturVerkehrÖffentliche InfrastrukturSchienenverkehrBauleistungenInfrastrukturElektrifizierungIngenieurbauBahntechnik
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt Bauleistungen für Ingenieurbauwerke (KIB) im Rahmen der Elektrifizierung der Eifelstrecke zwischen Ehrang und Nettersheim aus. Es handelt sich um ein spezifisches Los für den Streckenabschnitt zwischen Kilometer 141,601 und 163,000. Das Projekt dient der Modernisierung und Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

HWK Elektrifizierung Eifelstrecke 2631 (Ehrang – Nettersheim) - Bauleistungen KIB

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung der Eifelstrecke zwischen Ehrang und Nettersheim, um den Schienenverkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Im Rahmen dieses Projekts werden Bauleistungen für Ingenieurbauwerke (KIB) ausgeschrieben, die sich auf den Streckenabschnitt zwischen Kilometer 141,601 und 163,000 konzentrieren. Diese Arbeiten sind entscheidend für die technische Ertüchtigung der Strecke für den elektrischen Betrieb. Da es sich um ein Infrastrukturprojekt der Deutschen Bahn handelt, ist eine hohe fachliche Qualifikation im Bereich Bahnbau erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Los 4 - Bauleistungen KIB *2631* km 141,601 - 163,000

Los 4 - Bauleistungen KIB *2631* km 141,601 - 163,000

CPV 45221112
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2023
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero