Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·324503-2026

Bauleistungen für Ingenieurbauwerke im Rahmen der Elektrifizierung der Eifelstrecke

Rheinland-Pfalz
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 12. Mai 2026
BauleistungenVerkehrÖffentliche VerwaltungSchieneninfrastrukturBauleistungenIngenieurbauElektrifizierungBahntechnik
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt Bauleistungen für Ingenieurbauwerke (KIB) im Zuge der Elektrifizierung der Eifelstrecke zwischen Ehrang und Nettersheim aus. Es handelt sich um ein spezifisches Los (Los 3) für den Streckenabschnitt zwischen Kilometer 132,334 und 141,600. Das Projekt dient der Modernisierung und Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

HWK Elektrifizierung Eifelstrecke 2631 (Ehrang – Nettersheim) - Bauleistungen KIB

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn (DB Netz AG) führt Arbeiten zur Elektrifizierung der Eifelstrecke durch, um den Schienenverkehr auf dieser Strecke moderner und umweltfreundlicher zu gestalten. Im Rahmen dieses Projekts werden spezifische Bauleistungen für Ingenieurbauwerke, wie etwa Brücken oder Stützmauern, für den Streckenabschnitt zwischen Ehrang und Nettersheim vergeben. Der Auftrag umfasst dabei ein konkretes Los für den Bereich zwischen Streckenkilometer 132,334 und 141,600. Da es sich um eine Änderung einer bestehenden Ausschreibung handelt, liegt der Fokus auf der Umsetzung der baulichen Anforderungen für die Bahninfrastruktur.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Los 3 - Bauleistungen KIB *2631* km 132,334 - 141,600

Los 3 - Bauleistungen KIB *2631* km 132,334 - 141,600

CPV 45221112
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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