Holzbauarbeiten für Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof in Heitersheim

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Heitersheim schreibt die Holzbauarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes und eines Bauhofs aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Brettsperrholzdecken, Fassadenschalungen, Dämmarbeiten sowie diverse Blecharbeiten. Die Umsetzung erfolgt abschnittsweise im Rahmen des Gesamtprojekts am nördlichen Stadtrand.
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Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Holzbauarbeiten für die beiden Massivgebäude. Bauhof: Brettsperrholzdecken; VHF Holzschalung / Faserzement; Holzfaserdämmung; Blechteile wie Attikaabdeckung, Fassadenprofile, Fensterbänke, Jalousienkästen, Fallrohre Feuerwehr: Brettsperrholzdecken; VHF Holzschalung / Faserzement; Holzfaserdämmung; Blechteile wie Attikaabdeckung, Fassadenprofile, Fensterbänke, Jalousienkästen, Fallrohre
Die Stadt Heitersheim baut ein neues Feuerwehrhaus sowie einen neuen Bauhof und sucht hierfür ein Unternehmen für die Holzbauarbeiten. Die Arbeiten betreffen die beiden Hauptgebäude und umfassen unter anderem den Einbau von Brettsperrholzdecken, die Fassadengestaltung mit Holzschalungen und Faserzement sowie die Montage von Dämmungen und Blechteilen wie Fensterbänken und Fallrohren. Das Projekt wird in mehreren Bauabschnitten realisiert. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen Eignungsnachweise für öffentliche Bauaufträge erbringen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 122 GWB
- Ausschluss von Gründen gemäß § 123 GWB (Straftaten)
- Ausschluss von Gründen gemäß § 124 GWB (Verfehlungen)
- Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB bei Vorliegen von Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Holzbauarbeiten für die beiden Massivgebäude. Bauhof: Brettsperrholzdecken; VHF Holzschalung / Faserzement; Holzfaserdämmung; Blechteile wie Attikaabdeckung, Fassadenprofile, Fensterbänke, Jalousienkästen, Fallrohre Feuerwehr: Brettsperrholzdecken; VHF Holzschalung / Faserzement; Holzfaserdämmung; Blechteile wie Attikaabdeckung, Fassadenprofile, Fensterbänke, Jalousienkästen, Fallrohre
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung