Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Rehklau Vollholz e.K.

Auftragswert

€6.6M

Zuschlag am

29. Mai 2026

TED·388863-2026

Holzbauarbeiten für den Neubau der Grundschule im Schulcampus Freiham Nord (2. Bauabschnitt)

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 8. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenHolzbauSchulbauOeffentliche AusschreibungBauleistungenMuenchen
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt München schreibt im Rahmen des Schulcampus Freiham Nord die Holzbauarbeiten für den zweiten Bauabschnitt der Grundschule aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Bauleistungen. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Schulcampus Freiham Nord, Neubau; Gewerk: Holzbauarbeiten, Grundschule, 2. Bauabschnitt

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt München sucht für den Neubau des Schulcampus Freiham Nord einen Auftragnehmer für die Holzbauarbeiten an der Grundschule. Dieser Auftrag bildet den zweiten Bauabschnitt des Projekts. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf die Ausschreibung bewerben. Die Vergabe erfolgt rein über den Preis, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält den Zuschlag.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Holzbauarbeiten, Grundschule, 2. BA

Schulcampus Freiham Nord, Neubau; Gewerk: Holzbauarbeiten, Grundschule, 2. Bauabschnitt

CPV 45422100, 45443000, 45214220, 45452000, 45000000, 45421130, 45421131, 45421132, 45212190, 45262670, 45321000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Rehklau Vollholz e.K. · €6.6M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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