TED·480898-2026·Schließt in 31 Tagen

Setzungsmessungen, Kamerabefahrungen und Spülung von Deponiesickerwasserrohren an der Hochhalde Schkopau

Sachsen-Anhalt
Bitterfeld-Wolfen, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
UmweltdienstleistungenInstandhaltungEntsorgungswirtschaftUmweltschutzDeponietechnikInstandhaltungUmwelttechnikRohrreinigungSanierungOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
12. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH schreibt Dienstleistungen zur Überwachung und Instandhaltung der Deponieentwässerung an der Hochhalde Schkopau aus. Der Auftrag umfasst Setzungsmessungen, Kamerabefahrungen sowie die Reinigung von Sickerwasserrohrleitungen für den Zeitraum 2026 bis 2028. Die Vergabe erfolgt als ein Los über ein offenes Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Dienstleistungen zu Setzungsmessungen, Kamerabefahrungen und Spülungen von Rohrleitungen am Standort der Hochhalde Schkopau

VergabeHero-Einschätzung

Die Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft (MDSE) sucht einen Dienstleister für die technische Überwachung und Wartung der Deponieentwässerung an der Hochhalde Schkopau. Konkret geht es um regelmäßige Setzungsmessungen, die visuelle Überprüfung der Rohrleitungen mittels Kamerabefahrung sowie deren Reinigung, um einen störungsfreien Betrieb der Sickerwasserentsorgung sicherzustellen. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von drei Jahren von 2026 bis 2028. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien für öffentliche Aufträge erfüllen, wie etwa das Nichtvorliegen von Straftaten oder Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Ausschluss von Straftaten gem. § 123 GWB
  • Ausschluss von Straftaten gem. § 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und § 123 Abs. 1 Nr. 3, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB., § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB Es gelten die Ausschlussgründe nach § 124 GWB Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Hochhalde Schkopau Setzungsmessungen, Kamerabefahrungen und Spülungen von Deponiesickerwasserrohren 2026-2028

Dienstleistungen zu Setzungsmessungen, Kamerabefahrungen und Spülungen von Rohrleitungen am Standort der Hochhalde Schkopau

CPV 90700000Frist 12. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 12. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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