TED·415805-2026

Abschluss des Deponieabschnittes DA 4.5 der Hochhalde Schkopau

Sachsen-Anhalt
Bitterfeld-Wolfen, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
BauleistungenUmweltdienstleistungenEntsorgungswirtschaftÖffentliche VerwaltungDeponiesanierungBauleistungenUmweltschutzTiefbauOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Juni 2026
-34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH schreibt Bauleistungen für den Abschluss des Deponieabschnittes DA 4.5 der Altdeponie 4 an der Hochhalde Schkopau aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe von Erdbau- und Sanierungsarbeiten. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 30. Juni 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bauleistungen des Abschlusses des Deponieabschnittes DA 4.5 der Altdeponie 4 am Standort der Hochhalde Schkopau

VergabeHero-Einschätzung

Die Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft (MDSE) sucht ein Bauunternehmen für die finale Sicherung und den Abschluss des Deponieabschnitts DA 4.5 auf der Hochhalde in Schkopau. Bei diesem Projekt geht es um die fachgerechte Abdeckung und Rekultivierung der Altdeponie, um Umweltschäden zu vermeiden und die Fläche langfristig zu sichern. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Firmen direkt um den Auftrag bewerben. Die Vergabe erfolgt rein nach dem Preis, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Ausschluss von Straftaten gemäß § 123 GWB
  • Ausschluss von Straftaten gemäß § 124 GWB
  • Nachweis der Eignung gemäß GWB-Vorgaben

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und § 123 Abs. 1 Nr. 3, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB., § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB Es gelten die Ausschlussgründe nach § 124 GWB Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000MDSE S 26 679

Abschluss des Deponieabschnittes DA 4.5 der Altdeponie 4 am Standort der Hochhalde Schkopau

CPV 45222110Frist 30. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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