Abschluss des Deponieabschnittes DA 4.5 der Altdeponie 4 an der Hochhalde Schkopau
Was wird ausgeschrieben
Die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH vergibt Bauleistungen für den Abschluss des Deponieabschnittes DA 4.5 der Altdeponie 4 am Standort Hochhalde Schkopau. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Deponieschließung und Altlastensanierung im Bereich Sachsen-Anhalts. Das Verfahren ist als offenes Verfahren nach VOB/A durchzuführen. Die Angebotsfrist endet am 18. Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Bauleistungen des Abschlusses des Deponieabschnittes DA 4.5 der Altdeponie 4 am Standort der Hochhalde Schkopau
Die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH aus Bitterfeld-Wolfen vergibt Bauleistungen für den Abschluss eines Deponieabschnitts an der Hochhalde Schkopau. Konkret geht es um die Schließung des Deponieabschnitts DA 4.5 der Altdeponie 4 — also um eine Altlastensanierung und Deponienachsorge, bei der ein stillgelegter Deponiebereich ordnungsgemäß verschlossen und abgedichtet wird. Solche Deponieschließungen sind umwelttechnisch anspruchsvoll und erfordern spezielle Kenntnisse in der Altlastensanierung sowie im Umgang mit Deponiegas und Sickerwasser. Der Auftrag ist in einem Los ausgeschrieben, die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis von Referenzen im Bereich Deponiebau oder Altlastensanierung
- Fachkunde und Erfahrung im Bereich Deponieschließung und Abdichtungsarbeiten
- Eignung nach VOB/A (keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB)
- Kenntnisse der deutschen Umwelt- und Deponierechts
- Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für Erd- und Abdichtungsarbeiten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und § 123 Abs. 1 Nr. 3, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB., § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB Es gelten die Ausschlussgründe nach § 124 GWB Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.
Aufteilung in Lose
1 LotAbschluss des Deponieabschnittes DA 4.5 der Altdeponie 4 am Standort der Hochhalde Schkopau
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung