Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

6. Juli 2026

TED·486365-2026

Beschaffung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) mit feuerwehrtechnischer Beladung

FahrzeugeSicherheitsausruestungOeffentliche VerwaltungSicherheit und VerteidigungFeuerwehrEinsatzfahrzeugeBehoerdenbedarfBrandschutzRettungswesen
Auftragswert
~€475k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern schreibt die Lieferung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen des Typs HLF 20 inklusive der feuerwehrtechnischen Beladung aus. Es handelt sich um eine Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung. Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF20) mit fw.-techn. Beladung

VergabeHero-Einschätzung

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern sucht nach Anbietern für die Lieferung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen, kurz HLF 20 genannt. Diese Fahrzeuge sind spezialisierte Einsatzwagen der Feuerwehr, die sowohl für die Brandbekämpfung als auch für technische Hilfeleistungen bei Unfällen ausgerüstet sind. Die Ausschreibung umfasst dabei nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch die gesamte feuerwehrtechnische Beladung, also die notwendigen Werkzeuge und Geräte für den Einsatz. Da es sich um eine Beschaffung des Bundes handelt, ist von einem professionellen und standardisierten Ablauf auszugehen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000HLF20 mit Beladung

HLF 20

CPV 34000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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